Forum für politische Ökologie und soziale Emanzipation
Ehem.: LiFo-Info. Neue Folge. September / Oktober 1998 DM 10,-
Editorial
Es ist geschafft. Die Grünen
haben überlebt. Der Kanzler ist gestürzt. Ende gut alles gut? Ich denke ja. Mit
diszipliniertem propagandistischem Einsatz und einer zeitlich gut plazierten
Zweitstimmenkampagne ist es gelungen, den drohenden Absturz abzuwenden. Das ist
vor allem ein Verdienst des Bundesvorstandes, der den Ernst der Lage noch
rechtzeitig erkannte und einen Burgfrieden durchsetzte. Vielleicht ist er dabei
manchmal etwas übers Ziel hinaus geschossen. Einige auch persönlich engagierte
programmatische Debatten hätten der Außendarstellung sicher gut getan. Aber das
ist Schnee von gestern - zumal es am Ergebnis wahrscheinlich nicht viel
geändert hätte.
In die politische Falle, die im
Frühjahr nach dem Magdeburger Parteitag zuschnappte, waren die Grünen schon
längst vorher gelaufen. Flügelübergreifend gab es seit Mitte 97 die Auffassung,
daß man am besten abschneide, wenn es gelänge, mit der SPD zu einer klaren
Arbeitsteilung zu kommen. Während der grüne Wunschkandidat Schröder in die
gesellschaftliche Mitte vorstoßen sollte, wollten die Grünen die Nachhut
bilden, die den linken Überstand einsammelt, den Schröder auf seinem Marsch in
die Mitte würde zurücklassen müssen. Man war überzeugt, daß es jetzt vor allem
darauf ankomme, die Luft anzuhalten, keine Fehler mehr zu machen und die in den
Schoß fallenden Früchte zu ernten.
Das konnte nicht aufgehen.
Niemand hatte daran gedacht, daß die Grünen ja irgendwann aus dem Windschatten
der SPD wieder auftauchen müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollten, vom
größeren Partner völlig verdeckt zu werden. Schon seit der Hamburger
Bürgerschaftswahl blieben die Ergebnisse immer deutlicher hinter den Erwartungen
zurück. Schließlich kam es wie es kommen mußte: Weil die Grünen sich als der
authentischere Garant für rot-grün zu verkaufen suchten, war klar, daß die
Maßstäbe, die man sonst nur an das gesamte Bündnis anlegen würde, jetzt auch
für die Grünen galten. Plötzlich wurden Forderungen, die den politischen Willen
einer ökologisch bewußten Minderheit ausdrücken, zum politischen Skandal. Jetzt
durfte nur noch das gesagt werden, was auch mehrheitsfähig war. Weil keine
programmatischen Sollbruchstellen zur SPD eingeplant waren, konnten sich die
Konservativen irgendetwas aus dem grünen Programmbestand raussuchen, um sie als
Bürgerschreck vorzuführen.
Gleichzeitig rächte sich die
programmatische Selbstreduktion auf das politisch scheinbar Wohlfeile. Jeder
konnte wissen, daß die Reduktion der grünen Öko-Programmatik auf Öko-Steuern
sachlich nicht zu halten ist. Den Experten war klar: wer nur mit Öko-Steuern
umbauen will und gleichzeitig noch irgendwo in die Nähe der allgemein
anerkannten Nachhaltigkeitskriterien kommen möchte, muß die Steuerschraube so
stark anziehen, daß die Ärmeren von bestimmten Konsumgütern ausgeschlossen
werden. Diese soziale Schieflage wurde den Grünen bei der 5 DM-Debatte um die
Ohren gehauen.
Dabei hatten sie noch Glück. Eine andere, ebenso gravierende
Schwachstelle blieb bis heute unentdeckt. Unter dem Druck der Beschäftigungskrise
waren die Grünen dazu übergegangen, die Öko-Steuern auch als ‚Wunderwaffe‘
gegen die Massenarbeitslosigkeit zu preisen. Daß dabei die Rechnung ohne den
Wirt gemacht ist, sehen wir jetzt, wo die konkreten Zahlen auf den Tisch
kommen. 15 Mrd. DM Ökosteuereinnahmen bringen bei den Lohnnebenkosten eine
Reduktion um gerade mal einen Prozentpunkt. Für den Arbeitgeber sind das 0,5%.
Das ist deutlich weniger als die alljährlichen Währungsschwankungen oder
Tarifveränderungen. Deshalb wird niemand auf geplante
Rationalisierungsinvestionen verzichten.
Gott sei Dank hats keiner
gemerkt. Auf jeden Fall blieb dem Bundesvorstand, nachdem die Falle
zugeschnappt war, nichts anderes als den einmal eingeschlagenen Kurs tapfer zu
Ende zu gehen, alle programmatischen Ecken abzuschleifen und sich in einer
Zweitstimmenkampagne als authentischere SPD an zu dienen.
Jetzt sind alle mit der
rot-grünen Regierungsarythmetik beschäftigt. Die Sache ist ernst. Vor den
Wahlen häufig zu hörende Prognosen, rot-grün halte höchstens zwei Jahre, werden
immer unwahrscheinlicher. Nach diesem Wahlergebnis hat Schröder keine
Alternative. Er muß mit rot-grün auch in die nächste Wahl ziehen. Die Koalition
ist also zum Erfolg verurteilt. Ob das auch gelingt, hängt weniger davon ab,
wann die AKWs abgeschaltet werden, ob deutsche Soldaten die Serben zur Räson
bringen dürfen oder wer alles von der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren
darf. Entscheidend ist, ob es gelingt, die weltwirtschaftlichen Verwerfungen
abzufangen und die Arbeitslosigkeit zu reduzieren.
Dafür haben beide Partner noch
kein Konzept. Die Öko-Steuern haben sich als beschäftigungspolitische
Wahlkampfente erwiesen. Die Schrödersche Technologie- und Standortrethorik
läuft ebenfalls ins Leere. Der Versuch, die eigenen Beschäftigungsprobleme zu
exportieren, heizt den deflationären Standortwettbewerb nur weiter an, weil
auch die anderen gezwungen werden, Kosten zu senken. Auch der Lafontainsche
Griff in die keynesianische Mottenkiste löst das Problem nicht. Die von der neuen
Regierung fürs erste Jahr in Aussicht gestellten Vergünstigungen reichen nicht
mal aus, um ein kleineres „konjunkturelles Strohfeuer“ zu entfachen - die
langfristigen Effekte werden gegen null gehen.
Rot-grün steht vor der
schwierigen Aufgabe, seine wirtschaftspolitische Marschrichtung erst noch
finden zu müssen. Dabei kommt den Grünen eine Schlüsselrolle zu. Weil sie
weniger Rücksicht nehmen müssen - weder auf keynesianische Klientelstrukturen
noch auf die neoliberalen Technologiejuppies - haben sie die Chance, ganz
unbelastet zu Werke zu gehen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, die
hereinströmenden Exportmilliarden für regionalwirtschaftlich orientierte und
arbeitsintensive ökologische oder soziokulturelle Güter und Dienstleistungen zu
nutzen. Es geht also darum, die umverteilungspolitische Tonnenideologie
keynesianischer Beschäftigungsprogramme durch qualitativ gezieltere
Transferprozesse zu ersetzen, ohne daß neue Bevormundung und neue Bürokratien
entstehen. Sowohl bei den Grünen wie in der SPD gibt es dafür schon recht
differenzierte Konzepte, die u.a. in dem Beitrag von Brüggen, Klein und
Westphal in diesem Heft (S. 42) zusammengefaßt werden.
Sollte es den Grünen wirklich
gelingen, der gesamten Linken ein neues ökonomisches Reformkonzept vorzuschlagen,
das die alten Kontroversen zwischen Neoliberalen und Keynesianern hinter sich
läßt, erübrigen sich die jetzt schon wieder aufbrechenden Debatten, wo die
Grünen denn nun zu verorten seien – rechts, links oder gar quer zur SPD. Als
Juniorpartner der SPD haben die Grünen auf Dauer nur wenig zu gewinnen - weder
rechts noch links von ihr. Es geht darum, daß die Partei sich wieder auf ihre
Anfänge besinnt, als es ihr gelang, mit dem Label grün zugleich einen völlig
neuen Ort in der politischen Topographie zu ,erfinden‘, der das alte
rechts-links-Schema durch ein neues Koordinatensystem ergänzt.
Für die Parteilinke ist das
sogar eine Überlebensfrage: Jetzt, wo es der PDS offenbar gelungen ist, sich
als neue Kraft links von der SPD zu etablieren, ist innerhalb der Grünen mit
dieser Ortsbestimmung allein kein Start mehr zu machen. Bisher haben die
meisten Parteilinken eine gradualistische Strategie bevorzugt. Die lief darauf
hinaus, je nach Großwetterlage immer genau die Position zu beziehen, die gerade
knapp links von der Mittellinie lag, um von dort aus jederzeit mehrheitsfähig
zu sein und das eigene innerparteiliche Macht- und Stimmenpotential maximal
auszuschöpfen zu können. Zu alten Lifo-Zeiten hieß das: „Von links her
integrieren“. Dieses Konzept hatte den großen Vorteil, daß die Linke immer
stark genug blieb, um jederzeit eine Art Vetorecht ausüben zu können. So wurde
verhindert, daß der realpolitische Flügel die Partei einfach in Besitz nehmen
und ihr einen neuen Ort im Rechts-Links-Spektrum zuweisen konnte. Der große
Nachteil dieser Strategie besteht darin, daß auf ein eigenes, für die gesamte
Partei akzeptables strategisches Projekt verzichten mußte. Die Linke geriet in
die Rolle der hinhaltenden Taktierer und der strukturkonservativen
Parteisoldaten. Sie verliert ihre Ausstrahlungskraft, wird für neue Aktivisten
immer unattraktiver und beginnt schließlich wirklich zu vergreisen.
Im Grunde
gibt’s für die Öko-Linke jetzt nur noch die eine Chance, der Partei einen
radikalreformistischen Neubeginn vorzuschlagen, der sowohl nach links zur PDS
wie nach rechts zum Biedenkopf-Geißlerflügel der CDU anschlußfähig ist. Sinn
eines solchen Vorschlages könnte sein, die Partei aus ihrer allzu engen
Verklammerung mit dem rot-grünen Projekt zu lösen. Die sich jetzt abzeichnende
Ausdifferenzierung des konservativen Lagers und die gefestigte Existenz der PDS
könnte genutzt werden, um eigenen Bewegungsspielraum zu gewinnen. n
Willi Brüggen
Zu diesem Heft
Es ist vielleicht erhellend, mitzuteilen, daß wir
Schwierigkeiten hatten, Artikel zum Wahlausgang zu bekommen (Wir müssen wohl
angesichts des rotgrünen Regierungsbündnisses eine noch höhere Form der
Bescheidenheit lernen).
Friedrich Heilmann, einer unserer Herausgeber hat eine
löbliche Ausnahme abgeliefert.
S. 7
Wir dokumetieren leicht gekürzt
die Erklärung von Tilman Heller, die er anläßlich seines
"Dienstfluchtprozesses" vor einem Moabiter Gericht abgab. S. 4
Daniel Kreutz beleuchtet
detailliert den Wechsel zur zweiten NRW Landesregierung. S. 10
Lorenz Jarass diskutiert einige
Grundsätze der Kapitalbesteuerung im europäischen Maßstab. S. 24
Jörg Prante arbeitet die
bildungspolitische Situation in der BRD auf und benennt alternative
Entwicklungspfade. S. 18
Der Beitrag von Winfried Roth
versteht sich als Rückblick auf die "Ära" der Verschuldung der
kapitalistischen Peripherie, die ja keineswegs abgeschlossen ist. Angesichts
der jüngsten Entwicklungen etwa in Osteuropa wird sich wohl die Virulenz der
Verschuldung erneut zeigen.
By the way: Trotz aller
Unterschiede: daß die Linke bislang Auslands- und Inlandschulden so
unterschiedlich bewertet, ist verwunderlich. S.
30
Zum Crossoverprozeß finden sich zwei Artikel.
R. Schiller Dickhut beleuchtet
und kritisiert die Konzeption von W. Brüggen und der Crossover-Gruppe zum
Umgang mit dem öffentlichen Sektor. S.
36
Willi Brüggen, Dieter Klein und
Thomas Westphal benennen thesenartig 8 Blockaden moderner
Industriegesellschaften. S. 42
Elmar
Peine
Andere Zeiten im Internet
Die Anderen Zeiten sind ab
sofort im Internet unter der Adresse
http:/www.eurocom.org/az
zu fnden.
Es gibt ein Jahrgangsregister,
pro Heft werden zwei Artikel ins Netz gestellt. Es können Kommentare
hinterlassen werden und natürlich ist es möglich, die Anderen Zeiten von dort
zu abonnieren.
Verantwortlich für die
Internetseite ist Georg Bauer, der für Anregungen, Fragen usw. unter
georg.bauer@berlin.snafu.de
zur Verfügung steht.
Einladung zum Seminar
"Soziale
Grundsicherung in Europa, Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft und des
Wohlfahrtsstaates?"
mit: Birgit Daiber
(Bü 90/Grüne), Marco Revelli (Postfordismustheoretiker, Italien), Mogniss
Abdallah (Agence IM'Média, Frankeich), Vanessa Redak (Wirtschaftsuni und BEIGEWUM,
Österreich), Brigitte Young, (Professorin FU Berlin), N.N. (DGB/IG Metall)
Die Forderung nach
einer Grundsicherung findet sich nicht nur in verschiedenen Parteiprogrammen,
sondern wird gesellschaftlich immer breiter aufgegriffen. Das Spektrum reicht
von der evangelischen Kirche bis zu den Erwerbsloseninitiativen. Die Diskussion
weitet sich auch in Europa immer weiter aus (z.B. Deutschland, Italien,
Frankreich u.a.).
Das Seminar soll:
(die Hintergründe
beleuchten vor denen die Forderung steht (Ende des Fordismus/ Veränderungen der
Produktionsstruktur/Europ. Einigung)
(das Potential der
Forderung (sozialer Mindeststandard) debattieren
(die Diskussion der
verschiedenen EU-Länder zusammenführen und im Hinblick auf ein gemeinsames
Europa weiterführen.
(die Forderung in
Bezug auf die Situation der (illegalen) MigrantInnen in der EU und armen
nicht-EU-Staaten kritisch beleuchten.
Wochenendseminar inkl. Übernachtung
und Vollverpflegung (Bettwäsche bitte mitbringen), im Haus am Wannsee, Badeweg
7, 14129 Berlin, von Fr. 4.12., 19.00 bis So. 6.12., 19.00 TN-Anzahl
begrenzt! Termin: 4. bis 6. Dezember
98 Ort: Haus am Wannsee, Badeweg 7; 14129
Berlin Veranstaltungstyp:
Wochenendseminar Leitung: Dario
Azzellini Kosten: 40.- / 25.- DM Infos im BIW: Isidoro Bustos-Valderrama Tel.: 6112 8966
Warum stehe ich hier heute
vor Gericht? W Danyel Reiche und Carsten Krebs sind Doktoranden und
Lehrbeauftragte am Institut für Politische Wissenschaft an der Universität Hannover.
Sie haben das von den Umweltverbänden herausgegebene Taschenbuch „Die
Ökologische Steuerreform - was sie ist, wie sie funktioniert, was sie uns
bringt“ (Birkhäuser 1998, 19,80 DM) verfaßt.[1]
SPD und Grüne
zur Ökologischen Steuerreform
Durchbruch mit
zahlreichen Schönheitsfehlern
Von Danyel Reiche und Carsten Krebs
Die Forderung nach einer Ökologischen Steuerreform (ÖSR) stand neben dem Ausstieg aus der Atomenergie und einer Reformierung des antiquierten Staatsbürgerschaftsrechtes im Mittelpunkt des bündnisgrünen Bundestagswahlkampfes. Insbesondere durch den 5-Mark-Schock von Magdeburg und der Tankstellen-Kampagne der Union („Laß Dich nicht anzapfen“) war nahezu jedes Parteimitglied genötigt, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und Einwände im Alltag widerlegen zu können. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind ökologisch faire Preise zu einem identitätsstiftenden Projekt für viele Grüne geworden. Die Koalitionsvereinbarung, hieß es immer wieder, werde sich nicht zuletzt an den Absprachen zu diesem Programmpunkt messen lassen müssen. Nach einer kurzen Darstellung der koalitionären Ergebnisse zur ÖSR und den Abweichungen im vorgelegten Gesetzentwurf analysieren wir Licht und Schatten der rot-grünen Vereinbarungen.
SPD und Grüne haben vereinbart, die Lohnnebenkosten in drei Stufen von 42,3 auf unter 40 Prozent abzusenken. Dafür sollen 1999 Kraftstoffe um sechs Pfennig, Heizöl um vier, Strom um zwei und Gas um 0,32 Pfennig verteuert werden. Energieintensive Betriebe werden von der Besteuerung ausgenommen, eine soziale Flankierung werde die Bundesregierung „sicherstellen“. Wie in den Jahren 2000 und 2001 das für erneute Beitragssenkungen von jeweils 0,8 Prozentpunkten notwendige Aufkommen von rund zwölf Milliarden Mark herangezogen werden soll, hat rot-grün offengelassen. Dies soll nach der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 1999 und Bemühungen für eine europaweite Harmonisierung der Energiebesteuerung festgelegt werden. Auch soll, heißt es im Koalitionsvertrag, „die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten“ Berücksichtigung finden.
In vier Punkten weicht der Mitte November vorgelegte Gesetzentwurf (Deutscher Bundestag, Drucksache 14/40) von der Koalitionsvereinbarung ab: War dort erstens eine Ausnahme von der Besteuerung für „die energieintensive Wirtschaft“ vorgesehen, sollen jetzt auch für das produzierende Gewerbe Sonderregelungen gelten. Bei Strom, Heizöl und Gas soll hier nur ein auf 25 Prozent des Normalsatzes reduzierter Tarif erhoben werden (0,5 Pfennig bei Strom, ein Pfennig bei Heizöl, 0,08 Pfennig bei Gas). Die Beratung in erster Lesung im Bundestag brachte eine zweite Abweichung zum Koalitionsvertrag hervor: Die Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge und die Gegenfinanzierung durch eine Erhöhung der Energiepreise sollen jetzt nicht mehr zum 1. Januar, sondern erst zum 1. April 1999 erfolgen. Bundeskanzler Schröder hatte eine Verschiebung der Rentenbeitragssenkung auf den 1.4. angekündigt. Daraufhin wurde auf Drängen der grünen Bundestagsfraktion auch die Energiebesteuerung verschoben. Andernfalls, so die Sorge der Grünen, werde der Zusammenhang von Be- und Entlastung nicht deutlich. Im schlimmsten Fall, so MdB-Loske in einer Stellungnahme, würden die Grünen mit der Verteuerung, drei Monate später die SPD mit der Entlastung identifiziert (HAZ 9.9.1998: 4). Drittens wird die Verabredung, den Einsatz regenerativer Energieträger durch die ökologische Steuerreform nicht zu belasten, nicht weiter verfolgt. Das Finanzministerium fürchtete, daß dieser Passus aus der Koalitionsvereinbarung, der zum Standard Ökologischer Steuerreformkonzepte in den vergangenen Jahren zählte, gegen europäisches Recht verstoßen und ausländische Stromlieferanten dagegen klagen könnten. Erneuerbare Energieträger haben nun den vollen Steuersatz zu zahlen. Allerdings ist vereinbart worden, ein Förderprogramm für diese umweltfreundlichen Energiequellen in Höhe der geschätzten Einnahmen von 400 Millionen Mark aufzulegen. Inwiefern davon ein Schub für diese Energieträger ausgehen kann, bleibt abzuwarten. Es wird auch davon abhängen, ob unter Hinweis auf dieses Programm andere Fördermittel bestehen bleiben oder aufgehoben bzw. gestutzt werden. Viertens haben SPD und Grüne in der Koalitionsvereinbarung einen sozialen Ausgleich in Aussicht gestellt, konkrete Festlegungen sind aber auch im Gesetzentwurf noch nicht erfolgt und bleiben offenbar zunächst aus. Die einzige Ausnahme: Strom aus Nachtspeicherheizungen erhält einen ermäßigten Steuersatz. Vor der ÖSR-Einführung im April sind weitere Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf nicht auszuschließen.
Bewertung
Die rot-grünen Vereinbarungen zur Ökologischen Steuerreform sind einer differenzierten Bewertung zu unterziehen[2]. Die Vorgängerregierung aus Unionsfraktionen und FDP hatte eine höhere Energiebesteuerung stets abgelehnt. Diese könne allein EU-weit erfolgen, hieß es zuletzt auch in den Bundestagsprogrammen der Parteien. Auf europäischer Ebene scheiterten Bemühungen, EU-weit vorzugehen, jedoch wiederholt am Einstimmigkeitsprinzip und den unterschiedlichen Interessenlagen der Mitgliedsstaaten. Daß sich SPD und Grüne unabhängig vom weiteren Diskussionsprozeß in der EU auf einen nationalen ÖSR-Einstieg verständigt haben, ist ein erster großer Erfolg ihrer Vereinbarung. Gleichzeitig dürfte zweitens das deutsche Vorgehen die „kritische Masse“ von Vorreiterstaaten vergrößert und einen stärkeren Handlungsdruck auf eine tatsächliche Verständigung in der EU bewirkt haben. Waren die Innovateure bislang vorwiegend in nordeuropäischen Ländern zu finden, hat nun Deutschland als industrielles Kernland in der EU und eine der bedeutendsten Industrienationen in der Welt ein Signal gesetzt. Drittes Plus sind die vergleichsweise ambitionierten Steuersätze für Heizöl und Strom, die sogar über den von den Umweltverbänden in ihrem Konzept vorgeschlagenen Tarifen liegen (DNR 1997).
Kritikpunkte
Unter dem Strich sehen wir in den Absprachen zur Ökologischen Steuerreform einen Durchbruch mit zahlreichen (insgesamt sieben) Schönheitsfehlern. Obwohl an der Erstellung eines vergleichsweise ambitionierten Konzeptes selbst beteiligt (DNR 1997), haben wir erstens stets den Standpunkt vertreten: Stetigkeit vor Höhe. Damit meinten wir, daß es weniger auf den Steuersatz als vielmehr auf deren Erhebungszeitraum ankomme. Sei ein langfristiger Erhöhungspfad vorgezeichnet, stellten sich Produzenten wie auch Konsumenten auf umweltverträglichere Alternativen um. Beispielsweise würden dann verbrauchsärmere Autos stärker nachgefragt. Doch gerade die Langfristigkeit als Kernbestandteil einer Ökologischen Steuerreform kommt bei rot-grün zu kurz. Ins öffentliche Bewußtsein dringt zunächst nur die vereinbarte erste Stufe. Stufe zwei und drei bleiben wegen fehlender Festlegungen vage und werden nur von denen wahrgenommen, die sich mit dem Thema intensiver befassen, nicht aber von der breiten Öffentlichkeit.
Gerade weil eine Dynamisierung der Energiebesteuerung im Ansatz steckengeblieben ist, mit der Folge zyklisch wiederkehrender quälender Benzinpreisdebatten, rücken zweitens die vereinbarten Steuersätze stärker in den Mittelpunkt des Interesses. Den ambitionierten Verteuerungen bei Heizöl und Strom stehen sechs Pfennig bei der Mineralölsteuer gegenüber, von der keinerlei ökologische Lenkungswirkung ausgehen dürfte. Wer 15.000 Kilometer im Jahr (deutscher Durchschnitt) mit einem Auto, das zehn Liter auf 100 Kilometer verbraucht, unterwegs ist, hat nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler mit einer monatlichen Mehrbelastung von 8,70 Mark zu rechnen (Bild am Sonntag 11.10.1998: 3). Solche in den Boulevardzeitungen abgedruckten Tabellen verlieren aber angesichts der Tatsache an Aussagekraft, daß angesichts des Preisverfalls auf den Weltrohölmärkten die Benzinpreise im Bundesschnitt von November 1997 bis November 1998 um zehn Pfennig gesunken sind (HAZ 11.11. 1998: 9). Angesichts des bundesdeutschen Klimaschutzziels (Minus 25 Prozent Kohlendioxyd von 1990 bis 2005) auf der einen und Prognosen betreffend des Wachstums im Verkehrssektor auf der anderen Seite erscheint die Verteuerung von Mineralöl als völlig unzureichend. So werden laut Umweltbundesamt alle Bemühungen zum Klimaschutz durch einen Anstieg des Kraftstoffverbrauchs um 25 Prozent bis zum Jahr 2005 zunichte gemacht (UBA 1997).
Einen dritten Kritikpunkt sehen wir in der vollständigen Ausnahme energieintensiver Betriebe. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen nennt 27 Wirtschaftszweige, die von der Energiebesteuerung befreit werden sollen. Damit sind 40 Prozent des industriellen Energieverbrauchs von der Steuer nicht betroffen (SZ 20.11.1998: 4) - mit dem Effekt, daß Großverbraucher wie Kohle-, Stahl- und Chemie-Industrie von einer Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren, ohne selbst Stromsteuer zu zahlen, unter dem Strich also sogar entlastet werden. Nach Berechnungen des Zentrums für Wirtschaftsforschung (ZEW) wird die Heidelberger Zement AG 1999 durch die Ökologische Steuerreform netto um 300.000 entlastet. Daimler Benz wird zehn Millionen Mark mehr am Jahresende auf der Habenseite verbuchen (zitiert nach: Der SPIEGEL Nr. 47/1998: 80). Der Vorstandschef des Luxuskarosserieherstellers Porsche, Wendelin Wiedekind, wird vom Spiegel mit den Worten zitiert: „Wir bei Porsche können mit der Ökosteuer leben“ (ebenda).
Aus ökologischer Sicht ist viertens die Ausgestaltung der Energiebesteuerung einer kritischen Bewertung zu unterziehen. Die Mehrzahl aller in der Vergangenheit vorgelegten ÖSR-Konzepte sah eine spezielle CO2-Komponente vor. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, daß bei der Verbrennung von Stein- und Braunkohle etwa doppelt so viel Kohlendioxyd entsteht wie bei Erdgas. Die verabredete Stromsteuer unterläßt aber eine grundsätzliche Differenzierung zwischen den einzelnen Energieträgern nach deren Klimaschädlichkeit und belastet sie alle gleich. Eine solche Regelung soll insbesondere mit Rücksicht auf die starke Kohle-Lobby in der SPD getroffen worden sein.
Ein weiterer Kritikpunkt sind fünftens nicht zuletzt die sozialen Auswirkung der vereinbarten Energiebesteuerung. Untere Einkommensgruppen werden durch eine solche Verbrauchssteuer stärker belastet. Sie wenden einen höheren Anteil ihres Einkommens für Energie auf. Eine Ausdifferenzierung zeigt, daß sie in Relation zum Einkommen insbesondere mehr für Heizung, Warmwasser und Strom ausgeben müssen. Just hier setzt aber die stärkere Besteuerung vornehmlich an. Die (weniger stark erhöhte) Mineralölsteuer hat hingegen eine günstigere Verteilungswirkung, da etwa Sozialhilfeempfänger oder Studierende oftmals gar kein Auto besitzen (vgl. Krebs/Reiche/Rocholl 1998: 99).
Sechstens dürften die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eher marginal sein. Wir teilen die im linken Spektrum immer wieder vorgetragenen Vorbehalte, daß eine Absenkung der Lohnnebenkosten quasi in einem Automatismus von mehr Beschäftigung mündet. Mehr Arbeitsplätze haben wir uns stets durch den Zusammenhang geringerer Lohnnebenkosten und höherer Energiepreise sowie zusätzlich finanzierter ökologischer Anschubprogramme versprochen, insbesondere in der Energiewirtschaft, wo eine solche Umschichtung des Steuersystems erneuerbare arbeits- gegenüber umweltschädlichen kapitalintensiven Energieträgern stärken würde. Auch der ökologische Landbau würde gegenüber der konventionellen Landwirtschaft konkurrenzfähiger werden. Weitere Profiteure könnten Bahn und öffentlicher Nahverkehr, das Handwerk sowie viele personenbezogene Dienstleistungen sein. Angesichts der geringen Steigerung des Mineralölsteuersatzes dürften insbesondere Bestrebungen, durch die teureren Wegekosten eine Regionalisierung des Wirtschaftens zu bewirken, keine Erfolge zeitigen. In den genannten Sektoren dürfte erst eine Verstetigung des jetzt eingeschlagenen Weges die gewünschten Auswirkungen bis hin zu einem grundlegenden Strukturwandel mit sich bringen.
Schließlich fehlt siebtens im Gesetz die Streichung
ökologisch kontraproduktiver Steuersubventionen, die mittlerweile fester
Bestandteil nahezu aller Ökosteuerreformkonzeptionen ist. Hier muß Geld
umgeschichtet werden, um den ÖPNV auszubauen und attraktiver zu machen, ebenso
um den Weg ins solare Zeitalter einzuschlagen. Denn die Hoffnung, der Markt
regelt das schon, dürfte sich wohl kaum bewahrheiten. Hier muß der Staat das am
Gemeinwohl orientierte Primat der Politik durchsetzen.
Zusammenfassung
und Perspektive
Mit der alten Bundesregierung hätte es vermutlich keine Bewegung in der Diskussion um eine Ökologische Steuerreform gegeben. Insbesondere auf europäischer Ebene könnte rot-grün eine neue Dynamik in der Debatte lostreten. Angesichts der starken Verteuerung bei Heizöl und Strom sollte das im Vergleich zur Industrie höhere Einsparpotential bei den privaten Haushalten stärker ausgeschöpft werden können. In der zweiten und dritten Stufe der Ökologische Steuerreform ist eine stärkere Besteuerung von Mineralöl dringend geboten. Eine nochmaliger derart starker Aufschlag beim Heizöl und bei Strom kann zu sozialen Verwerfungen und massiven Protesten führen. Gleichzeitig besteht im Verkehrsbereich stärkerer umweltpolitischer Handlungsbedarf. Zudem: Da die Bundesrepublik im europäischen Vergleich der Spritpreise eher am unteren Ende der Skala angesiedelt ist, besteht hier auch noch reichlich Spielraum. Die Widerstände dürften aber auch hier nicht minder laut sein, auch wenn die Mineralölsteuer eine günstigere Verteilungswirkung hat. Proteste wären vermutlich weniger intensiv, wenn der in Aussicht gestellte soziale Ausgleich insbesondere für Studierende und Sozialhilfeempfänger, die nicht von geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren, zügig eingeführt wird.
Die vollständigen Ausnahmen für energieintensive Branchen sollten aufgehoben und in reduzierte Steuersätze umgewandelt werden. Diese aber sind wiederum an die Durchführung eines Energieaudits und (bei entsprechender Wirtschaftlichkeit) anschließender Energieeinsparinvestitionen zu binden. Eine solche Kopplung wird in Dänemark bereits erfolgreich praktiziert. So wird auch hier ein Anreiz zu Effizienzinvestitionen geschaffen, ohne daß dies mit einer höheren Belastung verbunden sein muß. Die Ausnahmeregelungen für das produzierende Gewerbe sollten hingegen komplett wegfallen. Hier gibt es keine überproportionale Belastung und die Anreizwirkung darf auch nicht fehlen. Alles in allem muß das Aufkommen, das sich in der ersten Stufe zu großen Teilen aus Zahlungen privater Haushalte zusammensetzt, gerechter zusammengetragen werden. So zahlen die privaten Endverbraucher rund 80 bis 90 Prozent des Aufkommens, während die Wirtschaft nur restlichen zehn bis 20 Prozent in die Bonner Kasse spült - und das, obwohl sie 50 Prozent des Gesamtaufkommens erhält. Soll die Ökologische Steuerreform nicht langfristig ein Instrument der Umverteilung von Haushalten zu Industrie und Wirtschaft sein (was insbesondere ihrer Unterstützung in Gewerkschaftskreise erheblichen Schaden zufügen dürfte), sind die Ausnahmeregelungen weniger großzügig zu bemessen.
SPD und Grüne dürften sich keinen Gefallen damit getan haben, für die zweite und dritte Stufe nur das Aufkommen, nicht aber die Steuersätze festgelegt zu haben. Jahrelange Diskussionen um den Benzinpreis der Zukunft werden die Folge sein. Getreu dem Grundsatz, „Grausamkeiten“ bereits zu Beginn einer Legislaturperiode festzulegen, wäre eine konkretere Ausgestaltung auch strategisch dringend notwendig gewesen. Ökologisch hätte sie ohnehin mehr Wirkung erzielt, da eine vorgezeichnete Langfrist-Perspektive Produzenten und Konsumenten zu grundlegenderen Umstellungen angehalten hätte. Der Dynamisierung als Kernelement einer Ökologischen Steuerreform sollte zumindest insofern Rechnung getragen werden, daß die zweite und dritte Stufe in einem Schritt und nicht der Reihe nach verkündet werden. Langfristig wünschen wir uns, daß ein Grundgedanke der ökologischen Steuerreform, den lähmenden 4-Jahres-Zyklus zu durchbrechen und ein entsprechendes Gesetz etwa über einen Zeitraum von zehn Jahren aufzustellen, Wirklichkeit wird. In den kommenden zwei Jahren sollte überdies eine in vielen Nachbarstaaten bereits tätige Ökosteuer-Kommission berufen werden, die den Bedarf für weitere Umwelt- neben den Energiesteuern kenntlich macht und umweltschädliche Steuersubventionen auf den Prüfstand stellt.
Senta Seip (Mitglied des
hessischen Landtags
Leo Vanecek Stadtverordneter
der Gemeinde Limburg
Eine unheilige Allianz kurz
vor dem Ziel.
Wie schnell gibt die grüne
Partei auf?
Strukturen und Satzungen
bedeuten nicht das Wesentliche, aber sie wirken durchaus auf die
Gestaltungsmöglichkeiten von Inhalten!
Nach dem Wahlsieg vom
September 98 und den abgesegneten Koalitionsvereinbarungen im Oktober l998 in
Bonn soll jetzt folgen der Sieg der strategischen Akteure. Deshalb findet eine
weitere Bundesdelegierten-Konferenz bereits nach zwei Monaten statt. Die lange
geplante Struktur-Reform, die auch formal eine Zementierung der bisher
informellen Machtzentren bringen soll, zeigt kräftige Elemente weiterer
Hierarchisierung und damit auch Entdemokratisierung.
So das neu in die Satzung
einzuführende Gremium des Parteirats - ähnlich dem Präsidium der Altparteien. 9
von l6 Mitgliedern dieses neuen Parteirats sind Amts-und Mandatsträger der
Länder, Bundes- und EU-Ebene. Die noch verbleibenden 7 Mitglieder werden sicher
vorgeschlagen und ins Gesamt -Bild passen. Joschka Fischer und die Seinen sind natürlich immer dabei- von
Hessen aus wurde ja seit Ende der 80-er Jahre die Angleichung der
Parteistrukturen zwecks leichterer Handhabung vorangetrieben. Der bisherige
Länderrat wird an Einfluß verlieren, auch weil er nur noch 2 mal jährlich
einberufen wird. Er kann nur noch zur reinen Alibiveranstaltung werden, da die
auch im Länderrat berechtigt agierenden Amts- und Mandatsträger des
Establishments im monatlich tagenden Parteirat längst die wesentlichen
Weichenstellungen vorgenommen haben. Die partei-interne Trennung von Amt und
Mandat ist also faktisch aufgehoben, auch wenn der „Schrägstrich“
November-Dezember 98 das Gegenteil behauptet. In der Tat dürfen Mitglieder der
Bundestagsfraktion keine Bundesvorstandsmitglieder werden, aber wie
festzustellen, ist das auch gar nicht mehr nötig.
Negatives Beispiel für die
politische Kultur!
Die Aufhebung der Trennung
von Amt und Mandat findet sogar doppelt statt. Wie wir erlebt haben, gaben die
grünen Abgeordneten Joschka Fischer, Jürgen Trittin und Andrea Fischer ihr
Mandat bei Übernahme des Ministeramts nicht auf, natürlich weil vor allem Jochka
Fischer das lange angestrebt hatte.
Richtig ist, daß in der
bisher geltenden Satzung nirgendwo niedergeschrieben ist, daß Abgeordnete nicht
auch Minister sein dürfen. Die bisher strikt eingehaltene Trennung von
Legislative und Exekutive - in der Kommunalpolitik nicht umstritten - wurde
seit der Parteigründung als Postulat und positives Beispiel für die
Weiterentwicklung der politischen Kultur in Deutschland betrachtet.
Selbstverständlich ist auch
in der Verfassung die Trennung von Amt und Mandat nicht vorgeschrieben.
Trotzdem finden es viele Menschen und Beobachter der politischen Alltagsszene
nach wie vor kaum erträglich, wenn zu wichtigen Abstimmungen Minister und
Ministerinnen von der Regierungsbank herunter schreiten oder herunter
schleichen, um sich von den Abgeordnetenplätzen aus an der Abstimmung der
Volksvertretung zu beteiligen. Wer kontrolliert werden soll, kontrolliert und
bestätigt sich so selber. Bisher konnten die grünen Politiker der Kritik
solchen Vorgehens gut begegnen mit Hinweis auf ihre eigene andersartige Praxis,
was besonders in Schülergruppen immer sehr gut ankam. Vorbei!
Es kann gar nicht darum
gehen, mit verfassungsformalen Argumenten pro Aufhebung der Trennung zu kommen.
Es handelt sich um eine verfassungspolitische Frage- nicht um
eineverfassungsrechtliche. Es wird den GRÜNEN fortan schwerer fallen als
bisher, sich als Verfassungspatrioten zu gerieren. Im übrigen ist gerade für
eine kleine Partei die Trennung von Minister- und Abgeordneten-Status auch
pragmatisch sinnvoll. l991 hatte es auch in Hessen nur ein kurzes Zaudern
gegeben, als Joschka Fischer zum Umweltminister avancierte und gern das Mandat
behalten hätte. Aus der Fraktion wurde aber nachdrücklich drauf bestanden, daß
beide Minister, Joschka Fischer und Iris Blaul, sofort zwei Nachrückern Platz
zu machen hätten mit dem Argument, daß die Arbeit der beiden zusätzlichen
Abgeordneten von den Ministern keinesfalls mitgemacht würde und daß die
Fraktion in Regierungsverantwortung auf keinen einzigen Abgeordneten verzichten
kann. Einfluß in der Fraktion wurde zugebilligt durch ein freiwillig
zugelassenes Stimmrecht in den Fraktionssitzungen.
Diese Regelung wäre jetzt für
Bonn auch passend gewesen. Die Forderung auf Mandats-Verzicht kam bei der
Oktober-Versammlung zwar deutlich, aber unkoordiniert und außerdem hatten die
grünen Minister Fakten geschaffen und Jürgen Trittin gleich am ersten Abend mit
einer m.E. peinlichen Rede den Paradigmenwechsel als zwingend und
effizienzsteigernd gepriesen. Immerhin, der deutliche Widerstand erzwang einen
sog. Kompromiß-Vorschlag! In zwei Jahren soll jetzt neu entschieden werden, ob
sich die Aufhebung der Trennung von Amt und Mandat bewährt habe oder nicht.
Besonders dreist war der Versuch der Geschäftsführung, die Koalitionsvereinbarungen
gleichzeitig mit einem Vorschlag zur Strukturreform abstimmen zu lassen.
In zwei Jahren passiert
natürlich nichts mehr, das Spielchen ist leicht durchschaut; jedoch beweist
sich wieder einmal die dauernde Solidarität der Partei gegenüber ihrem Spitzenpersonal
- die Lage ist so schwierig, die schwer arbeitenden und joggenden Stars dürfen
nicht geschwächt werden.
Die Trennung von Amt und
Mandat war von den GRÜNEN immer gleich einer Botschaft für neue politische
Kultur vorangetragen worden. Das wirkte in andere Parteien hinein. In Hessen
gilt seit 1995 für alle Landesminister der SPD die strikte Trennung von
(Minister-)Amt und (Landtags-)Mandat. Mit ihren grünen Kollegen hat aber auch
die jetzige Entwicklungs-Ministerin Heidemarie Wiczorek-Zeul - einst heiße
Verfechterin der Amt-/Mandatstrennung ihr Versprechen gebrochen und das Mandat
behalten, ein potentieller Nachrücker steht in Limburg-Weilburg herum. Ebenso
in Limburg-Weilburg scheiterte Marina Steindor, die grüne Expertin in Sachen
Gentechnologie. Sie konnte ihr Mandat nicht antreten, weil Joschka Fischer
seines behielt und dies gilt für eine ganze Reihe von Abgeordneten, weil nicht
nur grüne Minister, sondern auch grüne StaatssekretärInnen die Positionen
blockieren und eine geschwächte Fraktion schweren Zeiten und Zerreißproben
entgegensehen muß!
Macht braucht Kontrolle.
Am Freitagabend, den ll.12.98
soll nach dem Willen des Bundesvorstandes und nach der Tagesordnung die
bisherige Satzung der grünen Partei fallen. Der Antrag des KV Spandau „Regierungsamt
und Mandat“, in der ersten Aussendung unter dem TOP S 3 zu finden, will den
Beschluß erreichen, der die Trennung von Amt und Mandat zur Satzung erhebt.
Mögen die Delegierten nicht zu spät kommen. Denn wenn am Freitagabend die
Satzungsänderung durchgeht, kommt dieser und ggfl. weitere Anträge dieser Art
zu spät.
Man kann der Versammlung
eines nur wünschen: Nüchternheit und Wachsamkeit! Diese Fähigkeit wird in
Leipzig besonders nötig sein. Sonst könnte von diesem Datum ab der Niedergang
einer Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN datiert werden, die sich seit l980
angeschickt hatte, die Parteienlandschaft zu erneuern, zu verbessern in dem
Wissen, daß Strukturen auch auf Inhalte wirken.
Die entscheidenden Anliegen des
Generationenvertrages, der Erhalt von Luft, Wasser und Boden, wird mittlerweile
stärker von NGO`s und von Verbänden als einer regierenden Partei vorangetragen!
Nichtsdestotrotz wird den GRÜNEN eine große Kompetenz in Umweltfragen
zugeordnet! Wollen wir dies Kapital verschleudern?
Die sinkenden Zahlen der
Wählerzustimmung könnten darauf hinweisen, daß die Erosion der
Stammwählerschaft fortschreitet zugunsten von PDS oder ÖDP - wie unlängst bei
der bayrischen Landtagswahl! Auch eine moderne Bürgerrechtspartei macht sich
schlecht mit eingeschränkten Mitwirkungsmöglichkeiten!
Verlieren die GRÜNEN ihre
Anziehungskraft für aktive politische Menschen, so werden sie bald eine Partei
wie alle anderen. Schnell wird es an Menschen fehlen, mit deren Begeisterung
und Einsatz es überhaupt nur möglich ist, Bundestagsabgeordnete auf ihre Plätze
zu bringen, sie dort zu halten, die nötigen Debatten in der Bevölkerung zu
führen, am Arbeitsplatz und bei Heranwachsenden!
Vielleicht besinnt sich die
Versammlung in Leipzig auf ihren Anspruch und auf ihr Recht, ihre sog. „vier
Säulen“ der Parteistruktur und Partei-Inhalte auf Emblemen wiederzufinden,
nämlich „ökologisch, sozial, basisdemoratisch, gewaltfrei“. Wer braucht
eigentlich dies einfältige „Ü“?
Hoffentlich bleibt auch nicht
außen vor die Forderung, daß die völlige Verkehrung der ÖKO-Steuer -nämlich
Sonderkonditionen für Stromgroßverbraucher - nicht greifen darf.! Anspruch und
Wirkung werden auf den Kopf gestellt, wenn ausgerechnet Aluminiumwerke von der
Energiesteuer befreit werden sollen.. Wo bleibt die versprochene und schon
verkündete Entfernungspauschale, die endlich eine andere Mobilität als
Autofahren belohnt. Diese offene Flanke der Verkehrspolitik muß unbedingt
geschlossen werden!
|
Benjamin Hoff ist Mitglied
der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und studiert an der
Humboldt-Universität zu Berlin |
Von: Benjamin Hoff
Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne werden seit
einiger Zeit Allgemeine Studenten Ausschüsse (AStA) von studentischen Klägern
aus dem rechtskonservativen Spektrum von RCDS und Junge Union sowie der Junge
Freiheit und Republikaner mit vorbeugenden Unterlassungsklagen überzogen, um
ihnen auf diesem Wege unter Androhung von Ordnungsgeldern zu untersagen, ein
gesellschafts- oder sog. allgemeinpolitisches Mandat für sich in Anspruch zu
nehmen. Gezeigt werden soll in diesem Artikel, daß der Streit um das sog.
politische Mandat nur Teil einer Umwandlung der Hochschulen zu
standortgerechten Dienstleistungshochschulen ist, mit Konsequenzen, die über
den Campus hinausgehen.
Kein einfacher Rechtsstreit
Die
Auseinandersetzung um das politische Mandat als einen einfachen Rechtsstreit zu
behandeln, wird dem Sachverhalt, wie auch dem Anspruch von Klägern und
Angeklagten an Ihr eigenes Handeln nicht gerecht.
Entschieden
wird letztlich - durch die Klagen erzwungen - nicht innerhalb der Hochschule im
Diskurs, sondern in Gerichtssälen, über die Frage, welche Möglichkeiten künftig
für die Verfaßten Studierendenschaften existieren, sich innerhalb der
Hochschule mit gesellschaftlichen Entwicklungen, von denen Hochschule als Teil
der Gesellschaft abzukoppeln nie möglich sein wird, auseinanderzusetzen.
Die
Frage steht im Raum, ob es eine Hochschulpolitik geben kann oder soll, die
Wissenschaft nicht unter dem Gesichtspunkt der konfligierenden
gesellschaftlichen Interessen, die sich in ihr widerspiegeln, betrachtet.
Inwiefern kann sie dann noch den Anspruch erheben, die komplexen Entwicklungen,
in denen sich Hochschulentwicklung vollzieht, zu erklären und ihr eigenes Tun
daraus abzuleiten.
Wissenschaftsverständnis
Entschieden
wird also über das Problem der Interessendienlichkeit von Wissenschaft und die
Erkenntnis der Ideologieträchtigkeit der Postulierung einer wertfreien, einer
wertneutralen Wissenschaft. Nicht außer acht gelassen werden darf, daß das, was
gelehrt wird, wie sich die Wissenschaft zu der gesellschaftlichen Situation
verhält, in der sie stattfindet, ein politisches Moment ist. Sich nicht zu
diesen Umständen zu äußern, heißt aber nicht, sich ihnen gegenüber neutral zu
verhalten.
Wissenschaft,
die den gesellschaftlich akzeptierten Wissenschaftskanon und die
gesellschaftlich vorherrschenden Denkformen reproduziert, ohne diese kritisch
zu hinterfragen, und so eine vermeintliche Neutralität zur Schau trägt, richtet
sich in den bestehenden Verhältnissen ein und übernimmt ihre Prämissen, indem
sie diese nicht benennt und sich nicht kritisch mit ihnen auseinandersetzt.
Sie
ist dadurch nicht neutral, sondern bezieht durch das Nichtvorhandensein von
Kritik ebenso Stellung wie die Wissenschaft, die gesellschaftliche
Zusammenhänge analysiert, gegebenenfalls aufdeckt und sich zu ihnen kritisch
verhält.
Das
wiederum ist es, was die Klagen der Rechtskonservativen gegen politische,
selbstredend in der Regel linke, verfaßte Studierendenschaften so brisant macht
und ihren politischen Charakter offenbart.
Diese
politische Zielstellung wird flankiert durch die herrschende Rechtsprechung.
Nach ihr sollen sich Studierendenschaften lediglich zu unmittelbar
hochschulpolitischen Themen äußern können, ohne ihre „Kompetenzen“ zu
überschreiten.
Für
Politiken, die eben auch hochschulpolitische Probleme nie - vermeintlich - isoliert
betrachten, sondern sie stets in den gesellschaftspolitischen Zusammenhang
stellen, in dem ihre Tragweite und Interessen-Verwobenheit erst vollständig
erkennbar werden, bedeutet dies eine inakzeptable Beschränkung. Indem die
Betreffenden ge-zwungen werden, von einer Analyse des gesellschaftspolitischen
Rahmens abzusehen, in dem Hochschulpolitik sich bewegt, werden sie auf eben
jene gesellschaftspolitisch „neutrale“ Linie gezwungen, die nicht neutral ist,
sondern lediglich das gesellschaftlich Akzeptierte nicht hinterfragt.
Es
wird deutlich, daß die Unterlassungsklagen insofern natürlich „Maulkorbklagen“
sind, was die Kläger ebenso natürlich weit von sich
weisen.
Umstrukturierungsprozesse
Die Debatten um das allgemeinpolitische Mandat finden
ihrerseits vor dem Hintergrund einer tiefgreifenden Umstrukturierung
bundesdeutscher Hochschulen statt.
Schlagwörter
wie "Wettbewerbsfähigkeit", "Effektivierung",
"(Selektion nach) Leistungskriterien" verweisen darauf, daß die
Grundlagen dieses Umstrukturierungsprozesses in einem bestimmten Verständnis
von Hochschulaufgaben zu finden sind, die mit standortfixiert bzw.
neokonservativ umschrieben werden sollen.
Es
existiert ein gesellschaftlicher Konsens in der Einschätzung, daß sich das
Hochschulsystem in einer Krise befindet. Der Satz von den "im Kern
verrotteten Hochschulen" erlebte insbesondere während des jüngsten
Hochschulstreiks neue Konjunktur.
Innerhalb
dieses gesellschaftlichen Konsenses ist die Auffassung hegemonial, die die
Negativbilanz der Hochschulen mit den durch Globalisierung erzwungenen
verschärften ökonomischen Auseinandersetzungen korrespondieren läßt. Daraus
wird die Schlußfolgerung abgeleitet, daß die Hochschulen zügig in die Lage
versetzt werden müssen, möglichst vermarktungsfähige Ergebnisse aus möglichst
anwendungsorientierter Forschung zu ziehen.
Neoliberale
Strukturanpassung
Auch
hier spiegeln sich in der Hochschule nur gesellschaftliche Prozesse insofern
wieder, als ein ursprünglich dominantes, an makroökonomischen Gesichtspunkten
orientiertes wirtschaftspolitisches Paradigma sich zur Mikroebene verschiebt.
In Zeiten der Globalisierung werden nationalstaatliche Kompetenzen der
Regulation auf Maßnahmen der Strukturanpassung im globalen Wettbewerb der
Standorte reduziert.
Hochschulen
werden wie alle Bereiche, die vorher zu Kernbereichen des Wohlfahrtsstaates
gehörten, aus dem Schutz der nationalstaatlichen Regulation ausgegliedert und
dem ökonomischen Wettbewerb ausgesetzt. Mit dem Ergebnis, daß Legitimation zur
Finanzierung aus den - chronisch knappen - öffentlichen Kassen nur die Bereiche
haben, die (un-)mittelbar wertschöpfend tätig sind oder die Rahmenbedingungen
zur Wertschöpfung verbessern. Wie andere Bereiche des Wohlfahrtsstaates werden
auch Hochschulen gezwungen, sich bis zur Selbstaufgabe auf die Koordinaten
"Leistung + Wettbewerb + Konkurrenz" umpolen zu lassen.
Aus
dieser Sicht gewinnt aber auch der Sparkurs der öffentlichen Hand, der als
Exekution vermeintlich unpolitische Sachzwanges legitimiert wird, an Kontur.
Es
ist müßig darüber zu sinnieren, daß Ursachen leerer Kassen in einer falschen
Verteilung gesellschaftlichen Reichtums liegen. Das macht aber deutlich, daß
die "im Kern verrotteten Universitäten" nur den Blick versperren auf
eine im Kern verrottete Gesellschaft.
Wenn
es aber ein unpolitisches Kürzen nicht gibt, dann ist herauszufinden, welches
Kalkül hinter den Absenkungen in den Bildungshaushalten steht.
Kürzungskalküle
Generell
flankieren die Kürzungen der vergangenen Jahre die neoliberale Umstrukturierung
der Hochschulen. Durch knappe Kassen in Bund und Ländern sowie mittels
Verlagerung von Kürzungsverantwortung bei den Hochschuletats in die Hochschulen
selbst, werden letztere gezwungen, ihre Einrichtungen in unverzichtbare Kern-
und verzichtbare Randbereiche zu differenzieren, deren Folgen in Berlin als
"Abbau von Doppel- und Mehrfachangeboten" zu betrachten sind.
Kürzungen
führen somit zu inhaltlichen Entscheidungen in quasi ökonomischer Form. Dabei
darf nicht außer acht gelassen werden, daß bei allem Kürzungsfetisch in den
Parlamenten auch dem neokonservativen Politikflügel klar ist, daß eine
kritische Grenze nach unten nicht unterschritten werden darf, die durch das
Vermögen der Hochschulen zur Wettbewerbsfähigkeit markiert wird.
Mit
diesen inhaltlichen Entscheidungen in quasi ökonomischer Form wird ein Status
quo innerhalb der Hochschulen aufgehoben, der ihnen im Innenverhältnis bislang
eine gewisse Interessenheterogenität sicherte.
Bislang
konnten sich zwei kontradiktorische Leitbilder in den Hochschulen nebeneinander
behaupten.
Das
erste Leitbild geht davon aus, daß Hochschulen durch Einbindung in eine
Wertschöpfungskette die inhaltlichen sowie technologischen Bedingungen für
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern helfen müssen und an diesem Kriterium ihre
eigene Struktur ausrichten. Betriebswirtschaft wird zur Leitwissenschaft einer
solchen Hochschule, die Mitbestimmung zur Debatte in einem als Aufsichtsrat des
Unternehmens Universität fungierenden Kuratorium werden läßt.
Das
zweite Leitbild sieht Hochschulen als Institutionen an, die zu einem großen
Teil Probleme der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge zu bearbeiten haben, was
ein Wissenschaftsverständnis voraussetzt, dessen Ergebnisse sich nicht
zwangsläufig in Ware-Geld-Beziehungen pressen läßt.
Die
"unideologische", weil vermeintlichen Sachzwängen folgende
finanzpolitische Entsorgung des zweiten zentralen Leitbildes von Hochschule hat
dramatische Auswirkungen für zukünftiges Wirken von Hochschulen in der
Gesellschaft und gegenüber ihren Mitgliedern.
Konsequenzen
Die
Zergliederung der Hochschulaufgaben in Kern- und Randbereiche und der Versuch,
"Produkte" zu definieren, die seitens der Hochschule angeboten und
dabei einer betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung unterzogen werden,
ist Mittel zur Ersetzung von bedeutenden Teilen der öffentlichen Finanzierung
durch private Träger oder gar zum Verzicht auf solche Angebote.
Die
Ersetzung öffentlicher Finanzierung durch private Träger bzw. der Verzicht auf
solche Angebote führt wiederum in der Konsequenz zur privaten Einzäunung und
damit zum Verlust öffentlicher Räume.
Damit
gehen aber Orte demokratischer Auseinandersetzung verloren, die einerseits
kritische Begleitung oder Intervention von Hochschulmitgliedern in die
Gesellschaft oder andererseits eine gewisse - wenn auch unzureichende - öffentliche Kontrolle von Form und Inhalt
von Hochschulforschung realisierten.
Solche,
im Ergebnis standortgerechten Dienstleistungshochschulen werden ihrerseits zu
Selbstreflexion und kritischen Beobachtungen von gesellschaftlichen
Entwicklungen jenseits von Markthandeln unfähig sein.
Im
Innenverhältnis verändert die Dienstleistungshochschule ihr Verhältnis zu ihren
Mitgliedern. Mitbestimmung wird vermeintlich entscheidungsfähigeren Strukturen
(Aufsichts-/Hochschulräte, starke Dekane, Präsidenten usw.) geopfert werden.
Die
Studierenden hingegen werden von Mitgliedern der Hochschule zu
"Kunden" ihrer "Produkte" degradiert, über deren Qualität
sie am Besten vermittels Studiengebühren abstimmen sollen. Die Produkte sollen
wiederum zügig und effektiv genutzt
werden, was mit einer Regulation des Studienverhaltens
(Regelstudienzeit, Zwangsexmatrikulation) erreicht werden soll.
Ein
allgemeinpolitisches Mandat wird dann nicht mehr gebraucht, weil Kunden von
Produkten keine Mitbestimmung mehr realisieren müssen. Für sie sind
Studierendenschaften, die sich selbst auf die Vermittlung von Dienstleistungen
beschränken statt Diskurse zu initiieren bzw. in gesellschaftliche Diskurse zu
intervenieren die angemessen Einrichtungen.
Es
bleibt festzuhalten: Eine standortgerechte Dienstleistungshochschule führt zum
Verlust öffentlichen Raumes, verbunden mit einer Einschränkung sowohl
kritischer Wissenschaft als auch emanzipatorischem Bildungsanspruch. Sie ist
die Folge eines „Zeitgeistes“, in dem die Klagen zur vorbeugenden Untersagung
allgemeinpolitischer Äußerungen eine bedeutende Rolle spielen.
Literatur:
Bultmann, Torsten: Die standortgerechte
Dienstleistungshochschule, in: Prokla (Heft Nr. 104) zum Thema: Universität
Prokla-Redaktion: Die Universitäten. "Im Kern
verrottet" oder das Beste was wir derzeit haben?, in: Prokla (Heft Nr.
104) zum Thema: Universität
Uli Cremer, Sprecher des Fachbereichs Außenpolitik bei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN & Autor des Buches "Neue NATO - neue Kriege? Zivile Alternativen zur Bundeswehr" Hamburg 1998.
Uli Cremer:
Aufbruch zu neuer Außenpolitik mit Rotgrün?
Da schlägt das Herz höher bei vielen FriedensaktivistInnen: Das hätte in einem anderen Koalitionsvertrag niemals gestanden! Die neue Bundesregierung will Friedensforschung wieder fördern, einen Zivilen Friedensdienst einrichten, eine Initiative für einen internationalen Sanktionshilfefonds ergreifen sowie das Instrument nicht-militärischer internationaler Polizeieinsätze entwickeln und nutzen. Mit solcher Förderung ziviler Konfliktlösungsinstrumente soll die Stärkung von OSZE und UNO einhergehen, der obendrein noch friedenserhaltende Truppen als Stand-By-Forces angeboten werden sollen. Außerdem ist noch vom Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen, atomwaffenfreien Zonen, der Kontrolle und Begrenzung von Kleinwaffen und Rüstungskonversion die Rede. Und die Position hinsichtlich des Ersteinsatzes hat ja auch schon zu Mißstimmung bei der US-Regierung und der NATO gesorgt.
Die Klärung der unterschiedlichen Auffassungen über die Bundeswehr wurde zwischen Rot und Grün erst einmal verschoben. Eine Wehrstrukturkommission soll bis Ende 2000 Vorschläge erarbeiten. Also weiß man noch nicht sicher, was aus der Abschaffung der Wehrpflicht, der Reduzierung der Armee auf 150.000 Soldaten oder der Auflösung der Krisenereaktionskräfte wird.
Solche Vertagungen sind natürlich zuweilen sinnvoll und legitim. Auch Rom wurde nicht in einem Tag erbaut. Die Konsequenz ist allerdings, daß
a) die Krisenreaktionskräfte und die Eliteeinheit Kommando Spezialkräfte (KSK) bestehen bleiben und
b) b) die entsprechenden Beschaffungsmaßnahmen erst einmal weitergehen. Dazu wird der Rüstungsetat zunächst auf dem gegenwärtigen Niveau eingefroren.
Auch wenn Teile der GRÜNEN Parteielite Letzteres als Erfolg verbuchen, weil Scharping die Bundeswehr unterfinanziert sah und noch mehr verlangte, bleibt festzuhalten: Erstens ist frühestens im letzten Haushaltsjahr dieser Legislaturperiode, also im Jahre 2002, eine Veränderung des Rüstungsetats vorgesehen.
Zweitens ist die Initiative "Fünf für Frieden" auf der Strecke geblieben. Dabei ging es um nicht weniger als die Gegenfinanzierung für die nicht-militärischen Instrumente. Jedes Jahr sollte der Rüstungsetat um 5% sinken und zumindest ein großer Teil des Geldes zweckgebunden einem Bundesamt für Abrüstung, Konversion und zivile Konfliktverarbeitung zur Verfügung stehen. Man hätte sich ja auch mit einem Prozentsatz unter der 5%-Klausel anfreunden können, aber nun hängen die Alternativen ganz in der Luft. Sie sind auf Symbolik, Spielwiesenaktivitäten und Sonntagsreden zurückgeschraubt. Denn angesichts der allgemeinen Haushaltslage ist klar, daß aus anderen Quellen nichts zu erwarten ist. Also: Entweder wird eine Mark fürs Militär oder für zivile Konfliktverarbeitung ausgegeben. Schließlich gibt es Letztere nicht zum Nulltarif.
Während man die allgemeinen Glaubensbekenntnisse zu NATO, WEU und GASP nicht dramatisieren sollte, ist aus GRÜNER Sicht die vereinbarte Positionsbestimmung im Bereich Kampfeinsätze gravierend. Die Position aus dem GRÜNEN Wahlprogramm ("Militärische Friedenserzwingung und Kampfeinsätze lehnen wir ab.") ist völlig auf der Strecke geblieben. Das hätte angesichts des überragenden Stellenwerts dieser Frage, die zahlreiche GRÜNE BDKs beschäftigte und zerriß, eigentlich für viele Grund genug sein müssen, den Vertrag abzulehnen. Doch den GRÜNEN Delegierten war das auf ihrer Bonner BDK nicht mehr so wichtig. Die Aussicht auf Regierungsbeteiligung erschlug alle inhaltlichen Abwägungen.
Was ist im Koalitionsvertrag zu den Kampfeinsätzen vereinbart worden? "Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist an die Beachtung des Völkerrechts und des deutschen Verfassungsrechts gebunden." heißt es. Damit deckt der Koalitionsvertrag im Prinzip eine Beteiligung an Einsätzen à la Golfkrieg bzw. UN-mandatierte NATO-Militärinterventionen ab. Soweit die Theorie. In der Praxis hat die Mehrheit der rotgrünen MdBs im Kosovo-Fall am 16.10.98, also bereits vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, diesen in Geist und Buchstaben verletzt! Denn die Mehrheit der rotgrünen MdBs machte sich die politisch-rechtliche Position der NATO zueigen, die sich folgendermaßen zusammenfassen läßt: Jugoslawien sei verschiedenen Forderungen, die der UN-Sicherheitsrat hinsichtlich des Kosovo aufgestellt habe, nicht nachgekommen. Es bestehe im Kosovo eine humanitäre Notlage und eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit in der Region. Leider sei jedoch keine weitere Resolution des UN- Sicherheitsrats zu erwarten, die Zwangsmaßnahmen mit Blick auf den Kosovo enthalte. Vor diesem Hintergrund sei die Drohung und ggf. der Einsatz von Gewalt durch die NATO auch ohne UN-Mandat gerechtfertigt.
Bereits die Androhung und erst recht die Durchführung eines NATO- Militärschlages gegen Jugoslawien ohne UN-Sicherheitsratsbeschluß verstößt jedoch eindeutig gegen Artikel 2 der UN-Charta: "Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt." Entsprechend wäre ein solcher NATO-Militärschlag als Angriffskrieg zu werten. Seine Vorbereitung ist nichts anderes als die Vorbereitung eines Angriffskrieges. International wurde mit dem von der rotgrünen Bundesregierung mitgetragenen NATO-Beschluß, Jugoslawien mit Bombenangriffen zu bedrohen, die seit 1945 gültige UN-Rechtsordnung ausgehöhlt. Denn warum sollte sich ein anderer Staat bzw. eine andere Staatengruppe bei passender Gelegenheit noch ans Völkerrecht halten? Genau genommen verstößt der Bundestagsbeschluß jedoch nicht nur gegen geltendes Völkerrecht, sondern steht auch mit dem deutschen Recht, insbesondere dem Grundgesetz auf dem Kriegsfuß. Der darin enthaltene Artikel 26 verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges und stellt diese unter Strafe. Der darauf fußende § 80 des Strafgesetzbuches legt zugehörige Strafmaße fest. Die rotgrüne Regierung hat mit der Kosovo-Entscheidung vom 16.10.98 einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.
Daß sie ihre Linie bisher nicht zu korrigieren gedenkt, zeigt eine weitere Entscheidung 4 Wochen später. Inzwischen hatte die Milosevic-Regierung der Entsendung von 2000 OSZE- Beobachtern1 in den Kosovo zugestimmt und allerlei Truppen aus dem Kosovo abgezogen. Im Kabinett und später dann im Bundestag ging es darum, ob sich Deutschland a) an der NATO-Luftüberwachungsoperation über dem Kosovo (mit der die jugoslawische Regierung sich ebenfalls einverstanden erklärt hatte) und b) an der NATO-Notfalltruppe in Mazedonien beteiligen sollte. Letztere wurde damit begründet, man müsse die OSZE-Beobachter notfalls durch eine NATO-Truppe evakuieren können. Da sich die jugoslawische Regierung gegenüber der OSZE selbst zum Schutz der Beobachter verpflichtet hatte2, ging es erneut um die Vorbereitung von militärische Aktivitäten GEGEN den erklärten Willen eines anderen Landes. Auch diese Maßnahme wurde von der neuen Bundesregierung und großen Mehrheit der rotgrünen MdBs befürwortet.
Eine offene Frage bleibt natürlich, was mit den Bombenangriffen auf Jugoslawien hätte erreicht werden sollen. Den Flüchtlingen im Kosovo hätten die Bomben wohl kaum geholfen. Vielmehr wären sie vermutlich die ersten Opfer etwaiger Racheaktionen geworden. Eine nachvollziehbare militärische Strategie der NATO ist im Kosovo nicht erkennbar gewesen. Militärische Allmachtphantasien sind keine Strategie, auch wenn sie von Regierenden und der Mehrheit der Regierten geteilt werden. Und vergessen wir nicht, daß auch im Kosovo-Konflikt nicht-militärische Alternativen wie Sauerbier angeboten wurden. In der GRÜNEN Partei wurde über positive und negative Sanktionspolitik, Aufkaufprogramme für Kleinwaffen, Verhandlungsstrategien und Überwachungspersonal für einen Waffenstillstand diskutiert, z.B. auf der Sitzung des Fachbereichs Außenpolitik Ende Juni (sogar mit Beteiligung einiger MdBs)3.Woher soll man angesichts des Verhaltens der rotgrünen Bundesregierung im Kosovo-Konflikt das Vertrauen nehmen, daß die rotgrüne Bundesregierung eine zurückhaltendere Militärpolitik machen und nicht-militärische Konfliktlösungsansätze ernsthaft verfolgen wird? Weder der Koalitionsvertrag, noch das bisherige Verhalten der neuen Bundesregierung bedeuten also eine Weichenstellung für eine andere deutsche Außenpolitik.
An dieser Einschätzung kann übrigens auch die vorsichtige, sehr ehrenwerte Initiative Fischers, wie im Koalitionsvertrag festgelegt die Atomwaffen-Erstschlagsoption der NATO in Frage zu stellen, nichts ändern. Der Koalitionsvertrag atmet den Geist der Kontinuität in der Hauptsache. Deswegen wird auch die neue rotgrüne Bundesregierung Adressat von Kritik und Widerstand sein müssen. Die Erwähnung wichtiger friedenspolitischer Projekte ist kein Durchbruch. Sie ist ein mageres Zugeständnis an den pazifistischen Flügel der GRÜNEN Partei in der Nebensache und gleichzeitig Beruhigungspille.
Dennoch sollten die Chancen, hier das ein oder andere auf den Weg zu bringen, nicht ignoriert werden. Wenigstens hier könnte sich die Bundesregierung zum Partner der Friedensbewegung entwickeln und konstruktiv begleitet werden. Aber es geht darum, nicht den Blick für das Wesentliche zu verlieren: In den nächsten Monaten will die NATO der UNO einen weiteren Schlag versetzen, indem die Selbstmandatierung à la Kosovo als NATO-Strategie beschlossen werden soll. Die rotgrüne Bundesregierung hat die Macht, das zu verhindern. Das wäre in der heutigen Welt zumindest ein bescheidener positiver Ansatz, weil die Entwicklung zu immer mehr Machtkonzentration bei der NATO gestoppt würde. Knickt die rotgrüne Regierung an diesem Punkt ein, wäre die ernüchternde Schlußfolgerung, daß die rotgrüne Bundesregierung Gegner der Friedensbewegung wäre und als solcher behandelt werden müßte.
1 Kleine Anmerkung am Rande: Vor einem halben Jahr wurde man noch ausgelacht, wenn man unbewaffnete Beobachter ("Blaumützen") für Waffenstillstandsüberwachung ins Spiel brachte...2 Die Passage des Abkommens lautet: "Sollte es zu einer Notfallsituation im Kosovo kommen, in der nach dem Urteil des Leiters der Mission die Sicherheit der Mitglieder der Verifizierungsmission bedroht ist, wird die Bundesrepublik Jugoslawien die Evakuierung der Mitglieder der Verifizierungsmission erlauben und kooperativ unterstützen." (Quelle: Blätter für deutsche und internationale Politik 12/98 S.1516)3 Vergl. dazu auch mein Positionspapier zum Kosovo-Konflikt 28.6.98 bzw. 2.10.98 (aktualisiert)---Ulrich Cremer - Amandastr. 56 - 20357 Hamburg - 040/4305880
Daniel Kreutz MdL
Garzweiler II oder die Sümpfung der NRW-Grünen
(Sümpfung: Trockenlegung eines Abbaugebietes)
Vorbemerkung: Als von der Partei gewähltes Mitglied des Grünen Koalitionsausschusses (GKoalA) halte ich mich für verpflichtet, die interessierten KollegInnen unserer Partei sowie der ökologisch engagierten Öffentlichkeit bei der nachgehenden Verarbeitung und politischen Bewertung der Ereignisse, die zur Erteilung der Sümpfungserlaubnis für Garzweiler II führten, nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Ich hoffe, daß der nachfolgende Text dazu dienlich sein kann.
Am 30.10.98 hat das Dortmunder Landesoberbergamt (LOBA) im Einvernehmen mit Umweltministerin Bärbel Höhn, Ministerpräsident Clement, der RWE-Tochter Rheinbraun AG und den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf die erste wasserrechtliche Erlaubnis für das Tagebauvorhaben Garzweiler II erteilt. Zum Erstaunen der Öffentlichkeit gab es am Tag danach ausschließlich SiegerInnen. Auch die grüne Umweltministerin Bärbel Höhn sprach von einem "Erfolg", auch wenn die Erteilung der Erlaubnis an sich eine Niederlage im Kampf gegen Garzweiler II sei. Letzterem wird niemand widersprechen können. Ersterem widerspreche ich hiermit entschieden.
Die Erwartung von Jüchen
Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen am 17.01.98 in Jüchen entschied über die Konsequenzen, die sich aus der zuvor von der SPD einseitig gegen die verfahrensbeteiligte Umweltministerin durchgepeitschten Genehmigung eines "in Teilen rechtswidrigen" (B. Höhn) Rahmenbetriebsplans für Garzweiler II ergaben.
Mit ca. 60 Prozent Mehrheit entschied sich die Partei für den Verbleib in der Koalition, um die im "5-Punkte-Programm" der Umweltministerin vermuteten rechtlichen Möglichkeiten zugunsten des Ziels einer schließlichen Verhinderung von Garzweiler II nutzen zu können.) Die ProtagonistInnen der Mehrheit wiesen damals insbesondere darauf hin, daß - anders als im Genehmigungsverfahren zum Rahmenbetriebsplan unter Federführung des Wirtschaftsministers bei "Beteiligung" der Umweltministerin - die kommenden wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren in alleiniger fachaufsichtlicher Zuständigkeit der Umweltministerin ohne Verfahrensbeteiligung anderer Ministerien stattfinden würden. "Der Ball liegt jetzt im grünen Spielfeld" (Michael Vesper). Dadurch werde es erstmals in der Geschichte der nordrhein-westfälischen Tagebauvorhaben möglich, die einschlägigen wasserrechtlichen Möglichkeiten zur Abwendung ökologischer Gefährdungen durch Garzweiler II tatsächlich zu nutzen. Somit könne erstmals ein solches Verfahren "nach Recht und Gesetz ohne politische Einflußnahme" seitens der Braunkohlelobby stattfinden.
Damals - und seither wiederholt - unterstrich Bärbel Höhn, daß die vergleichsweise stärksten "Hebel" des "5-Punkte-Programms" im Sinne der ökologischen Ziele unserer Partei in den wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zu suchen seien. Gleichwohl warnte sie vor übertriebenen Hoffnungen in die äußerst geringe Chance einer Versagung von Erlaubnissen. Daher richteten sich die Hoffnungen der Jüchener Mehrheit vor allem darauf, daß Auflagen zu erteilen wären, die den Tagebau unwirtschaftlich werden lassen und seine Realisierung dadurch verhindern.
Gestützt auf die Erfahrungen mit dem Rahmenbetriebsplan-Verfahren hielt die Minderheit von Jüchen solche Hoffnungen für illusionär. Doch auch sie - geschweige denn die Mehrheit - ahnte damals nicht, in welcher Weise sie sich als illusionär erweisen würden.
Das Ergebnis: Politisch motiviert und rechtlich fragwürdig
Nach meiner Wahrnehmung entspricht die Sümpfungserlaubnis vom 30.10.98 keineswegs der zuvor gebetsmühlenartig beschworenen Formel "nach Recht und Gesetz ohne politische Einflußnahme", sondern eher dem Gegenteil. Sie gründet auf einem politisch motivierten "Konsens" zwischen der grünen Umweltministerin, Ministerpräsident Clement und dem Rheinbraun-Chef, der in der Nacht vom 29./30. Oktober ausgehandelt wurde. Daß die Genehmigung überhaupt Gegenstand einer solchen Aushandlung werden konnte, war nur dadurch möglich, daß die Umweltministerin selbst von ihrer "alleinigen fachaufsichtlichen Zuständigkeit" Abstand nahm. Um sie dazu zu bewegen, hatte es zweierlei bedurft:
- der glaubhaften Ankündigung der SPD-Seite, den Koalitionsbruch zu vollziehen, falls sie auf der bisherigen Handhabung des Verfahrens bestehen würde. Diese erfolgte zwischen der Sitzung des Landesparteirats am 18.10.98 und der ersten Sondersitzung des grünen Koalitionsausschusses (GKoalA) am 22.10.
- des mehrheitlichen Einschwenkens des GKoalA am 22.10.) auf die Linie "Konsens statt Konflikt", wie Michael Vesper sie stets ebenso pointiert wie unwidersprochen nannte.
Ab dem 22.10. bemühte sich also die grüne "Speerspitze gegen Garzweiler II" um eine Sümpfungserlaubnis, die die Akzeptanz der "Speerspitze für Garzweiler II" finden könnte. Dies war kein leichter, sondern ein höchst wechselhafter Prozeß, der am Ende dennoch "erfolgreich" war.)
Nach Auffassung einer unabhängigen Fachjuristin ist die Erlaubnis zudem rechtswidrig - und zwar zum Vorteil von Rheinbraun:
"Abschließend komme ich zu dem Ergebnis, daß der vorliegende wasserrechtliche Erlaubnisbescheid gegen § 19 c BNatSchG und damit gegen die FFH-Richtlinie verstößt. Aus meiner rechtlichen Bewertung kann ich Gegnern des Tagebaus Garzweiler II nur raten, diese wasserrechtliche Erlaubnis der EU-Kommission mit der Bitte um Prüfung vorzulegen, ob die europarechtlichen Vorgaben ordnungsgemäß geprüft worden sind. Leider wird es kaum möglich sein, die wasserrechtliche Erlaubnis vor einem nationalen Gericht überprüfen zu lassen. Denn einen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen kann eine einzelne Person i.d.R. nicht geltend machen und in NRW fehlt nach wie vor die naturschutzrechtliche Verbandsklage.")
Worum ging es in der Sache?
Nach ursprünglicher fachlicher Auffassung der Umweltministerin hatte die Sümpfungserlaubnis folgenden Anforderungen zu entsprechen:
1. Die Rechtswirksamkeit der Sümpfungserlaubnis sei an die "aufschiebende Bedingung" zu knüpfen, daß der Garantieerklärung der (alten) Landesregierung für den Naturpark Schwalm-Nette durch ein hinreichendes, geprüftes Verfahren zur Versickerung (d.h. zum Erhalt der Feuchtgebiete) Rechnung getragen wird. Ebenso wie man ein Flugzeug nicht starten lassen könne, solange es keine Landebahn gibt, könne man das Wasser nicht abpumpen, bevor nicht abschließend geklärt sei, wie man es wirksam wieder versickern kann. Die "Beweislast", um die Rechtskraft der Sümpfungserlaubnis zu erlangen, hätte hier bei Rheinbraun gelegen.
Der einstimmige Beschluß der grünen Landtagsfraktion vom 20.10.98 zur Unterstützung der Umweltministerin, dem sich der Landesvorstand anschloß, stellte diesen Punkt völlig zu Recht in den Mittelpunkt.
2. Der Schutz der Feuchtgebiete erfordere eine einheitliche wasserrechtliche Versickerungserlaubnis unter Einschluß einer einheitlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung, die sich jeweils auf die gesamten schutzwürdigen Feuchtgebiete beziehen.
3. Es müsse eine Befristung der Sümpfungserlaubnis bis zum Jahre 2017 geben, was der Abbaugrenze A 61 (erstes Drittel) entspräche. Dieser Punkt wurde allerdings von der Umweltministerin selbst als "symbolisch" eingestuft.)
4. Die Lösung des Problems der Kippenversauerung müsse Gegenstand eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens sein und unter die aufschiebenden Bedingungen der Sümpfungserlaubnis aufgenommen werden. Dieser Punkt wurde jedoch als "weniger wichtig" klassizifiert, weil es hierfür auch noch alternative Wege gebe.
5. Als letzter, vergleichsweise unwichtigster und daher zur Konsensfindung vorrangig verzichtbarer Punkt wurde die "getrennte Verfilterung" genannt.)
Und was wurde daraus?
Mit der unverhüllten Drohung der SPD, daß es Neuwahlen geben werde, wenn die Umweltministerin ihr Verfahren nicht zur Zufriedenheit von RWE/Rheinbraun gestaltet, wurde die Endphase des "Verfahrens nach Recht und Gesetz ohne politische Einflußnahme" eingeleitet. Die Verhinderung der Absicht, die Sümpfungserlaubnis an "aufschiebende Bedingungen" zu knüpfen, war dabei vorrangiges Ziel der SPD. Ihre Alternative hierzu war, die Genehmigung mit einer Widerrufsklausel zu versehen. Nach meiner Kenntnis wurde diese zunächst (GKoalA-Sitzung am 22.10.) als nicht akzeptabel eingestuft ("weiße Salbe"). Zu den Gründe zählte, daß die Beweislast beim Widerruf auf Seiten der Behörde liege. Aufgrund der Linie "Konsens statt Konflikt" kam man jedoch der SPD entgegen.
Der GKoalA am 27.10. hatte zur Kenntnis zu nehmen, daß das LOBA im Einvernehmen mit dem MURL dem Unternehmen einen Genehmigungsentwurf zugestellt hatte, der statt "aufschiebender Bedingungen" eine Widerrufsklausel vorsah. Wie es hieß, sei der Widerrufsvorbehalt jedoch derart konkretisiert und konditioniert, daß er faktisch der "aufschiebenden Bedingung" gleichkomme und auch das Problem der Beweislastumkehr "steuerbar" sei. Folglich werde er vom Koalitionspartner mit gleicher Härte zurückgewiesen. Der GKoalA wurde aber auch darauf hingewiesen, daß die Wiederrufsklausel das deutlich "schwächere" Instrument sei.
In seiner Pressekonferenz vom 29.10. forderte Clement selbst kategorisch eine Widerrufsklausel, weil es keine Genehmigungen ohne eine solche geben könne; jedoch werde sie nicht über das hinausgehen, was nach Recht und Gesetz vorgesehen ist. Nach fachjuristischer Auskunft trägt die Sümpfungserlaubnis den Forderungen Clements uneingeschränkt Rechnung.
Zugleich aber soll die Abkehr von der "aufschiebenden Bedingung" nach Auffassung unserer fachrechtlichen Beraterin der Punkt sein sein, der die Sümpfungserlaubnis dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit aussetzt: Nach § 19 c BNatSchG (FFH-Verträglicheitsprüfung) sei die Verträglichkeit eines Projekts zwingend vor Erteilung der Erlaubnis zu prüfen. Die Sümpfung sei entsprechend der Definition von § 19 a, Ziff. 8, Buchstabe c zweifelsfrei ein solches Projekt, das die Frage der Verträglichkeit aufwirft. Dies mache auch der Erlaubnistext selbst an mehreren Stellen deutlich. Die Erlaubnis mißachte somit die rechtlich vorgeschriebene Prüfungsreihenfolge.
Die vom MURL beabsichtige Verknüpfung der "einheitlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung" mit der "einheitlichen Versickerungserlaubnis" erscheint nach dieser Rechtsauffassung bereits verfehlt: Denn die Sümpfung - nicht die Versickerung - sei das Projekt, das die Notwendigkeit der FFH-Verträglichkeitsprüfung aufwerfe. Die Versickerung ist nicht die "schädigende", sondern die "heilende" Maßnahme.
Es liegt mir fern, diese Rechtsauffassung für die einzig richtige zu halten. Immerhin hat man es mit rechtlichem Neuland zu tun, das keine einschlägige Rechtsprechung kennt. Zweifel an der Qualität der juristischen Beratung der Umweltministerin stehen mir nicht zu. Doch die Tatsache, daß andere kundige Sachverständige die Erlaubnis für rechtswidrig halten, ist zur Kenntnis zu nehmen. Daher muß objektiv als zweifelhaft gelten, ob die Erlaubnis "Recht und Gesetz" genügt.
Von einer Festschreibung einer "einheitlichen Versickerungserlaubnis" kann nach dem Erlaubnistext keine Rede sein. Auch hier hat sich eher das Interesse von Rheinbraun durchgesetzt, Teilerlaubnisse zur Versickerung zu erhalten. Daß dabei jeweils ein "Modellbericht für den gesamten Nordraum" vorgelegt wird, erscheint eher selbstverständlich.
Die ("symbolische") Befristung ist in der Sache eigentlich nicht der Rede wert. Auch wenn ich das Gerücht beiseite lasse, daß die Befristung bis 2017 von der SPD-Seite in's Spiel gebracht worden sein soll, entspricht die Befristung bis 2023 (ohne "Nachlauf", d.h. Fortsetzung der Sümpfung nach Ende des Abbaubetriebs) vollumfänglich der Forderung Wolfgang Clements). Es handelt sich schlicht um den rechnerischen Durchschnitt der "üblichen" Befristungen in den beiden Regierungsbezirken. Bleibt vielleicht die Frage, warum Rheinbraun in der inszenierten Empörung über den ursprünglichen Genehmigungsentwurf von LOBA/MURL ausgerechnet mit viel Getöse auf einer Laufzeit bis 2046 "bestand". Um dazu beizutragen, daß die Grünen den Luftballon für eine Kanonenkugel halten?
Insbesondere die IrRealos im GKoalA legten auf diesen Punkt den allergrößten Wert. Gerd Mai und Michael Vesper schlugen bereits in der Sitzung vom 28.10. vor, sich im Interesse von "Konsens statt Konflikt" ausschließlich auf die Befristung bis 2017 (plus "Nachlauf") zu konzentrieren. Wie ich sie verstanden habe, bestand der Wert dieser magischen Zahl für die darin, daß man mit ihr den Eindruck erwecken könnte, man habe die "Drittellösung" erreicht oder in Reichweite gebracht. Von "Realos" hätte ich indes erwartet, daß sie der Realität ins Auge sehen: Wenn sich die grüne Umweltministerin schon einmal zur Erteilung einer Erlaubnis nötigen ließ, dürfte der Folgeantrag kaum noch ein Problem sein, auch wenn das Umweltministerium dann immer noch unter "grüner" Führung stehen sollte. Sofern das Unternehmen keine Veränderungen am Genehmigungstatbestand vornimmt, ist im Übrigen auch schlicht die Verlängerung der jetzt erteilten Erlaubnis möglich.
Daß von den beiden übrigen ("weniger wichtigen") Punkten keine Rede mehr ist, kann angesichts des Vorgangs nicht mehr verwundern. Insgesamt ist es mir nicht möglich, die Behauptung der Umweltministerin nachzuvollziehen, daß "die Substanz" des ersten LOBA/MURL-Entwurfs in der erteilten Genehmigung unangetastet geblieben sein soll. Die von mir in der GKoalA-Sitzung vom 29.10. wiederholt und in aller Form vorgetragene Bitte, den Mitgliedern dies durch Ermöglichung eines Textvergleichs nachvollziehbar zu machen, wurde von der Umweltministerin unter Verweis auf Rechtsgründe strikt abgelehnt. Im Unterschied zu den beiden Regierungspräsidenten und Rheinbraun müssen die "führenden Grünen" wohl mit dieser Quellenlücke leben.
Legenden und Nebelkerzen
In der Endphase des Genehmigungsverfahrens zur Sümpfungserlaubnis wurden aus den Reihen des grünen Regierungsblocks verstärkt Argumentationslinien vorgetragen, denen ich weniger sachliche als interessenpolitische Bedeutung abgewinnen konnte.
1. Führende IrRealos entwickelten eine Neuinterpretation des Beschlusses von Jüchen: Die Partei habe sich in Jüchen zu einem Verfahren nach Recht und Gesetz bekannt. Dies schließe ein, daß sie eine nach Recht und Gesetz zustandegekommene Entscheidung zugunsten von Rheinbraun akzeptiere. An der "politischen Ablehnung" von Garzweiler II ändere sich dadurch nichts. Daher gebe es in diesem Fall grundsätzlich keinen Diskussions- oder Entscheidungsbedarf.
Aus meiner Sicht wird hier der Jüchener Beschluß bis zur Unkenntlichkeit umgedeutet. Die Jüchener Mehrheit bildete sich nicht zuletzt unter dem Eindruck der Suggestion, daß nur durch Verbleib in der Koalition der Kampf für die Verhinderung von Garzweiler II fortgesetzt werden könne, während der Vorschlag zur Beendigung der Koalition sich dem Vorwurf der "Kapitulation" ausgesetzt sah ("Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren!"). Die Herbeiführung des Tagebaus in Verantwortung der grünen Ministerin - ob mit oder ohne "Recht und Gesetz" - war in Jüchen jenseits des Vorstellbaren.
2. Wiederholt wurden "Kalkar und Wackersdorf" als Beispiele dafür bemüht, wie durch Beharrlichkeit Großprojekte verhindert werden konnten, indem die GegnerInnen ihnen "einen Stein nach dem anderen in den Weg legen" konnten. Damit wurde suggeriert, daß jeder für Rheinbraun ungünstige Aktenvermerk, jede Auflage der grünen Ministerin ein solcher Stein gegen Garzweiler II sei, und nur der Verbleib im Amt die Mehrung der Steine erlaube.
"Übersehen" wurde dabei, daß Kalkar und Wackersdorf gänzlich ohne Beitrag aus grünen Ministerbüros verhindert wurden, weil öffentlicher Massenprotest die politische Undurchsetzbarkeit herstellte. Meines Erachtens stellt sich eher die umgekehrte Frage, ob die von den Regierungsgrünen betriebene Fokussierung des "Kampfs" gegen Garzweiler II auf behördliche Genehmigungsverfahren "ohne politische Einflußnahme" nicht eher zu einem scheinbaren Bedeutungsverlust des außerparlamentarischen Widerstands mit demobilisierenden Wirkungen führte: Warum auf die eigene Kraft bauen, wenn man der Ministerin vertrauen kann?
3. Sehr merkwürdig und auch längst dem Verfallsdatum anheimgefallen ist das Argument von Bärbel Höhn auf dem LPR am 18.10., daß die Bonner Koalitionsvereinbarungen zur Strombesteuerung den Braunkohlestrom in Bedrängnis bringen werde. Die Informierten im Saal wußten bereits, daß die Stromsteuer alle nicht-regenerativen Energieträger gleichermaßen belasten soll. Daß Höhn hier einem Irrtum aufgessen ist, ist wegen ihrer Rolle bei den Koalitionsverhandlungen höchst unwahrscheinlich. Das "Argument" dient eher dazu, fiktive "Chancen" zu suggerieren, um die reale Lage als weniger dramatisch erscheinen zu lassen.
4. Eine wichtige Rolle spielt(e) die Erwartung, daß die Liberalisierung des europäischen Strommarkts ab 01.01.1999 der Braunkohle marktwirtschaftlich den Garaus macht. Vor dem Hintergrund der ohnehin bereits bestehenden und wachsenden Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der heimischen Braunkohle (z.B. Dresdner-Bank-Studie; Farnung-Papier) erscheint diese Erwartung zunächst plausibel.
Dabei wird allerdings "übersehen": Über tatsächliche Ergebnisse der Liberalisierung entscheidet nicht das Ob, sondern das Wie. Der Markt ist alles andere als eine herrschaftsfreie Veranstaltung. Ein Konzern wie das RWE ist gewohnt, Märkte nach seinen Zwecken zu gestalten. Die Debatte über die "Sicherung der nationalen Energieversorgung" gegen eine "einseitige Abhängigkeit" von Gaslieferungen aus den "instabilen" GUS-Staaten schließt auch eine zukünftige politische "Marktgestaltung" - bis hin zur Subventionierung - keineswegs aus. Der machtpolitischen Beendigung der RWE-internen Zweifel durch Rauswurf des Zweiflers liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit unternehmensstrategische Orientierungen zugrunde, die weit über kurzfristige Motive hinausreichen. So wertvoll die Debatte um die Unwirtschaftlichkeit für die Vertiefung der Legitimationskrise der Braunkohleverstromung auch ist - es wäre naiv, daraus auf reale Ergebnisse schließen zu wollen.
Unterstellt jedoch, die schon in Jüchen gehandelte These von der "marktwirtschaftlichen Verhinderung" von Garzweiler II wäre tatsächlich verläßlich: Bleibt dann nicht nur der Schluß, daß die NRW-Grünen und ihr Koalitionspartner schon sich selbst und die Bevölkerung seit Jahren mit einer sinnlosen Tour auf der Geisterbahn veralbern? Daß hier ein gigantisches Scheingefecht inszeniert wird, über das tatsächlich ganz woanders entschieden wird? Erklärt man damit nicht den politischen Kampf gegen Garzweiler II, einschließlich des "5-Punkte-Programms", zu einer realsatirischen Farce? Die reale Funktion des "markwirtschaftlichen Arguments" in der Debatte über die Rolle der rot-grünen Landesregierung bei Garzweiler II scheint mir vor allem darin zu bestehen, die Selbstaufgabe grüner Politik zu bemänteln.
Politisches Fazit
Dank der engagierten Mitwirkung "führender Sozialdemokraten" ist es RWE/Rheinbraun gelungen, von der "alleinzuständigen" grünen Umweltministerin eine zufriedenstellende Sümpfungserlaubnis für Garzweiler II zu erhalten, die sogar dem Vorwurf der Rechtswidrigkeit zugunsten des Unternehmens ausgesetzt ist. Der Vorgang macht deutlich: Die Grünen sind zwar an der Regierung, aber die Macht liegt nach wie vor beim RWE. Und es hat sich bestätigt, was aufmerksame Beobachter längst ahnten: Es gibt buchstäblich nichts, was man von den Regierungsgrünen nicht bekommen könnte, wenn man ihnen mit Regierungsentzug droht.
Die Voraussagen der Minderheit von Jüchen haben sich nicht nur bestätigt, sie wurden übertroffen. Selbst der "radikalste" Minderheitendelegierte von Jüchen hätte sich im Januar nicht träumen lassen, daß neun Monate später der Rollenwechsel der regierenden Grünen vom Kampf gegen Garzweiler II zur Herbeiführung von Garzweiler II zum Abschluß gebracht sein könnte; noch weniger, daß dieser Rollenwechsel von ein und derselben Person an- und durchgeführt würde, die wie keine zweite das Vertrauen der Partei genießt - Bärbel Höhn. Rückblickend erscheint der Umkehrschluß überzeugend: Eine solch gewaltige Aufgabe konnte eigentlich nur von einer Person bewältigt werden, der man glauben und folgen will.
Die Metamorphose der NRW-Regierungsgrünen ins Gegenteil ihrer selbst ist nicht allein wegen der Frage des Braunkohletagesbaus von so immenser Tragweite, sondern ebenso - vielleicht sogar mehr noch - deswegen, weil sich der aktive Kotau an der Frage vollzog, die keine wichtigere in der Landespolitik mehr über sich hatte.
Gegenwärtig kann man die Landespartei noch (!) nicht für das Handeln ihrer Regierungsgrünen verhaften. Solange das Eisen heiß war, hielten "professionelle Informationspolitik und Regie" sie auf Distanz. Wenn aber der Rauch sich verzieht und den Blick auf die Trümmer freigibt, wird sie - ob sie will oder nicht, ob durch Tun oder Lassen - die Frage beantworten: Hat diese Partei noch eine Art Rückgrat oder hat sie schlicht keines mehr? Man darf gespannt und skeptisch sein.
Wolfgang Clement hat mit Genugtuung - und Blick auf die neue Bundesregierung - darauf hingewiesen, daß "Rot-Grün" in NRW Handlungsfähigkeit bei einem "entscheidenden industriepolitischen Großprojekt" bewiesen habe. Allerdings ist nach meiner Wahrnehmung der Bedarf des neuen Bundeskanzlers an beispielgebender Hilfe bei 'der Widerspenstigen Zähmung' vergleichsweise gering. Im Bund hat es der Block der Parteirechten mit denen, die wegen ihrer Vergangenheit als Linke gelten, längst schon viel weiter gebracht als in NRW. Dort hat schon stattgefunden und findet statt, was der Landespartei erst für 2000 droht: Das eigene Programm wurde im Zeichen von "Professionalität und Regierungsfähigkeit" von koalitionspolitischen Risiken gereinigt, das Streben nach Regierungsbeteiligung begräbt die eigene politische Identität unter sich; der Schwerpunkt der politischen Selbstverortung verlagert sich auf die rechte Seite der SPD, wie es Gerd Mai mit Unterstützung führender IrRealos auch hier vorschlägt.
War es gestern in NRW noch nicht vorstellbar, daß eine grüne Ministerin den Weg für Garzweiler II freimacht, war im Bund die Vorstellung schon gestern nicht neu, daß unter Mitverantwortung einer als "pazifistisch" geltenden Regierungspartei Soldaten in den Krieg geschickt werden könnten - nach Recht und Gesetz versteht sich. Die jüngeren Ereignisse in NRW zeugen nur von beharrlicher Arbeit daran, unserer Landespartei auf das Niveau bündnisgrüner Bundespolitik zu verhelfen.
Wie schon in Jüchen sind all diejenigen unter uns, die sich durch die Ereignisse in ihrer politischen Identität gedemütigt fühlen, vor jeder Form individueller Konsequenzen zu warnen. Der Beifall käme ausschließlich von der falschen Seite - in der Partei wie außerhalb. Für den Kampf um die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft werden Ja-Sager nicht gebraucht, wohl aber die kritischen Geister. Es braucht nicht Gefolgsleute (die mit dem "Schrei nach Führung"), sondern die mit dem eigenen Kopf. Sie müssen sich ihren grünen Rahmen eigener politischer Handlungsfähigkeit sichern.
Ingo Schmidt
No Jobs?
Good Jobs, Bad Jobs!
- Das
widersprüchliche Bild der Arbeitsgesellschaft
Die Studentenrevolte von 1968 gab im gerade zu Ende gegangenen Jahr reichlich Gelegenheit zum Rückblick. Dabei wurde die Revolte immer wieder als symbolischer Wendepunkt von der alten sozialen Frage zu den neuen sozialen Bewegungen interpretiert. Gemessen an den gegenwärtigen politischen Auseinandersetzungen um ein ‘Bündnis für Arbeit’ in Deutschland und erste vorsichtige Ansätze einer europäischen Beschäftigungspolitik muß diese Interpretation überraschen.
Zur Zeit der Revolte schien die soziale Frage wenn schon nicht gelöst, so doch wenigstens lösbar: Konjunkturelle Schwankungen und die damit verbundene periodisch wiederkehrende Arbeitslosigkeit sollten durch gegenläufige Eingriffe staatlicher Steuer- und Ausgabenpolitik ausgeglichen werden. Anhaltende Produktivitätsfortschritte wurden als Quelle steigender Realeinkommen verstanden; die Verteilungskämpfe eines anarchischen und daher instabilen Kapitalismus schienen angesichts des stetigen Wachstums, das der keynesianische Interventionsstaat mit sich brachte, ein überflüssig gewordener Anachronismus.
Auf dieser Grundlage materiellen Wohlstandes schienen sich die postmateriellen Werte der Frauen- und der Ökologiebewegung Bahn zu brechen. Vom Übergang der industriellen zur postindustriellen Gesellschaft, von der Moderne zur Postmoderne oder auch vom Fordismus zum Postfordismus war die Rede; auch dann noch, als steigende und anhaltende Arbeitslosigkeit und eine zunehmende Ungleichheit der personellen Einkommen eine Reaktualisierung sozialer Gegensätze anzuzeigen begannen. Schließlich kam es in den neunziger Jahren mit ihrem neuerlichen, dramatischen Anstieg der Arbeitslosenzahlen und einer äußerst schwachen konjunkturellen Entwicklung zu einer fast vollständigen Rücknahme der programmatischen Anliegen der neuen sozialen Bewegungen. Wirtschaftswachstum, das in der Realität so schwach ausgeprägt war, wurde von fast allen politischen Richtungen als wichtigstes Ziel und einzige Möglichkeit zur Senkung der Arbeitslosigkeit ausgegeben.
Zwei Fragen können nun gestellt werden: (1) Markiert der Rückblick auf die 68er Revolte zugleich das Ende des damals begonnenen politischen Aufbruchs? (2) Wieviel Realitätsgehalt ist einer politischen Wachstumsorientierung in einer wirtschaftlichen Situation zuzusprechen, die faktisch von Stagnation und Umverteilung geprägt ist? Beide Fragen können beantwortet werden, wenn die gegenwärtig dominante Wachstumspolitik mit jenen Ansätzen kontrastiert wird, die davon ausgehen, daß sich der Wachstumstrend entwickelter Industriegesellschaften dauerhaft abflacht und angesichts anhaltenden technischen Fortschritts zum ‘Ende der Arbeitsgesellschaft’ führen würde.
Technologische Arbeitslosigkeit?
Den wohl deutlichsten Bruch mit den postmateriellen Werten der neuen sozialen Bewegungen stellt die zentrale Bedeutung dar, die technologischen Entwicklungen neuerdings wieder beigemessen wird. Entwicklung und Ausbreitung mikroelektronischer Informations- und Kommunikationstechniken gelten den Wachstumsoptimisten als Voraussetzung dafür, Arbeits- und Kapitaleinsatz im Industriesektor zu verringern und einen gesamtwirtschaftlichen Aufschwung über das Wachstum des Dienstleistungssektors anzustoßen. Wachstumspessimisten bezweifeln dagegen, daß Arbeitsplätze, die in der Industrie wegrationalisiert werden, neu entstehen, um die gestiegene Nachfrage nach Dienstleistungen zu befriedigen.
Beide Positionen stimmen darin überein, daß die Arbeitsproduktivität schneller ansteige als das Produktionsvolumen. Unter dieser Bedingung erfordert die Befriedigung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage einen geringer werdenden Arbeitsaufwand und - bei gleichbleibender Arbeitszeit - auch weniger Arbeitskräfte. Es entsteht technologische Arbeitslosigkeit.
Zwar kann nicht bestritten werden, daß die Wachstumsraten der Arbeitsproduktivität höher sind als diejenigen von Produktion und Einkommen; und selbstverständlich sinkt in einer solchen Situation das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen. Eine Konstellation, in welcher der gesamtwirtschaftliche Arbeitseinsatz zurückgeht, bestand jedoch schon zu Zeiten von Vollbeschäftigung und industrieller Massenproduktion in den sechziger Jahren. Es handelt sich dabei um eine Grundkonstante der (west-)deutschen Wirtschaftsentwicklung, nicht aber um ein besonderes Kennzeichen des Übergangs zur Dienstleistungsgesellschaft. Im Jahre 1960 wurden 56.085 Millionen Stunden bezahlter Arbeit geleistet, 1995 waren es nur noch 44.422 Millionen.[3] Die nachfolgende Grafik zeigt, daß - von konjunkturellen Schwankungen abgesehen - die Arbeitsproduktivität im Trend höhere Wachstumsraten aufweist als das Bruttoinlandsprodukt. Und sie zeigt noch etwas anderes: Produktions- und Produktivitätswachstum sind langfristig gesunken, was sowohl der These vom technisch bedingten ‘Ende der Arbeitsgesellschaft’ als auch der These einer kommenden Dienstleistungsprosperität widerspricht. Angesichts sinkender Produktivitätszuwächse kann kaum von einer Beschleunigung des technischen Fortschritts gesprochen werden und ein verringertes Wirtschaftswachstum dürfte kaum als Vorbote einer neuen Prosperitätsphase angesehen werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistisches Taschenbuch. Bonn 1997. Jährliche Veränderungsraten in Prozent. Ab 1992 Daten für Gesamtdeutschland.
Industrieller Strukturwandel und der Pluralismus des Dienstleistungssektors
Zu klären ist nun, weshalb die Beschäftigung im Dienstleistungssektor nicht in gleicher Weise den Arbeitsplatzabbau in der Industrie kompensieren kann, wie in früheren Zeiten der Rückgang des Beschäftigungsanteils im Agrarsektor durch die Industrialisierung aufgefangen wurde. Zwei Gründe dürften dabei eine Rolle spielen:
(1) Die Produktivität im Dienstleistungssektor ist geringer als in der Industrie. Rentable Arbeitsplätze sind daher nur zu schaffen, wenn sich die private Nachfrage so stark von Industriegütern zu Dienstleistungen verschiebt, daß geringe Produktivität und daher hohe Kosten durch Preissteigerungen ausgeglichen werden können. Eine entsprechende Änderung der Verbrauchsausgaben hat bisher allerdings nicht stattgefunden und ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten. Die seit Jahren festzustellende Umverteilung von den unteren zu den oberen Einkommensklassen schränkt den Personenkreis, der über ausreichend Kaufkraft verfügt, um teure Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, stark ein. Der Dienstleistungssektor scheint weniger für den Massenverbrauch zu produzieren als ‘gehobene Ansprüche’ befriedigen zu wollen.
(2) Sofern Preiserhöhungen nicht möglich sind, kann die Rentabilität von Dienstleistungsinvestitionen auch durch Lohn- und damit Kostensenkungen erhöht werden. Doch auch in diesem Fall bleibt der Markt für Dienstleistungen und damit die Beschäftigungsmöglichkeiten, die dort geschaffen werden können, begrenzt. Werden Lohnsenkungen nicht von einzelnen Unternehmen vorgenommen, die sich auf diese Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen wollen, sondern in einem ganzen Wirtschaftssektor, so wird die gesamtwirtschaftliche Konsumnachfrage sinken.
Die These, das Wachstum des Dienstleistungssektors sei durch unzureichende Produktivität und Nachfragemangel begrenzt, widerspricht einem oberflächlichen Blick in die Wirtschaftsstatistik. Danach sinkt die Zahl der Erwerbstätigen in der Industrie, dem produzierenden Gewerbe, und steigt dafür im Bereich der Dienstleistungen an. Beschäftigungsprobleme sind demnach nicht aus dem sektoralen Strukturwandel zu erklären.
Tabelle 1: Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen
|
Jahr |
Land- und Forstwirtschaft |
Produzierendes Gewerbe |
Handel und Verkehr |
Dienstleistungen |
|
1960 |
13,7 |
47,9 |
18,3 |
9,1 |
|
1970 |
8,5 |
48,9 |
17,9 |
11,0 |
|
1980 |
5,2 |
43,4 |
18,7 |
14,7 |
|
1990 |
3,5 |
39,7 |
18,7 |
18,6 |
|
1995 |
2,9 |
35,5 |
18,8 |
22,0 |
Quelle: Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Fachserie 18. Wiesbaden 1997. Die Daten geben den prozentualen Anteil der Erwerbstätigen eines Sektors an der Gesamterwerbstätigkeit an; sie ergänzen sich nicht zu 100 Prozent, weil der öffentliche Sektor in der Tabelle weggelassen wurde.
Bei den statistisch ausgewiesenen Dienstleistungen ist folgendes zu beachten: Hier werden Unternehmen erfaßt, die nicht Güter, sondern Dienste anbieten. Nun müssen aber auch bei der industriellen Güterherstellung eine große Zahl ‘produktionsbezogener Dienste’, beispielsweise die Programmierung mikroelektronischer Werkzeugmaschinen, erbracht werden. Unabhängig von der statistischen Erfassung gehen diese Dienste als Vorleistungen in die Wertschöpfung des Industriesektors ein. Ein Teil des Zuwachses der ausgewiesenen Dienstleistungstätigkeiten geht schlicht darauf zurück, daß produktionsbezogene Dienste in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen haben. Sie wurden deshalb in zunehmendem Maße aus Industrieunternehmen ausgegliedert und an spezialisierte Dienstleistungsunternehmen vergeben.
Der Bedeutungszuwachs der produktionsbezogenen Dienste kann auf zwei Ursachen zurückgeführt werden: (1) Sie sind Teil der industriellen Rationalisierung, die nach wie vor unmittelbare Produktionsarbeit durch Maschinerie ersetzt und daher zu einer Ausweitung von Kontroll- und Entwicklungstätigkeiten führt. (2) Entwicklung und Design, aber auch Tätigkeiten wie Unternehmensberatung wurden in den vergangenen Jahren zunehmend an Fremdfirmen vergeben, die statistisch nicht mehr im Industrie-, sondern im Dienstleistungssektor erfaßt werden. Die genannten Bereiche sind dadurch gekennzeichnet, daß sie hohe Qualifikationsanforderungen stellen, den Einsatz moderner Informations- und Informationstechnologien erfordern und den Zugang zu hohen Einkommen eröffnen.
Doch auch ‘einfache’ Dienste werden in zunehmendem Maße von Industrieunternehmen ausgegliedert und erscheinen statistisch als Wachstum der Dienstleistungsbeschäftigung. Hierzu zählen insbesondere Wach- und Reinigungsdienste sowie Betriebskantinen. Unabhängig davon, ob diese Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens selbst erstellt oder von Fremdfirmen eingekauft werden, werden nur geringe Qualifikationsanforderungen gestellt und niedrige Einkommen bezahlt. Zudem handelt es sich in diesen Bereichen häufig um ungesicherte Arbeitsverhältnisse.
Die genannten Beispiele sollten nicht nur zeigen, daß eine statistische Zuordnung von Industriearbeit und Dienstleistungen schwierig ist und zudem irreführend sein kann. Wichtiger als diese Zuordnung ist - und auch das sollte deutlich gemacht werden - die Feststellung, daß sich die Erwerbstätigkeit immer mehr bezüglich ihrer Qualifikationsanforderungen und Einkommen polarisiert. Diese Entwicklung dürfte darin begründet sein, daß verschiedene Tätigkeitsbereiche in unterschiedlichem Maße Anwendungsmöglichkeiten für die gegenwärtigen Rationalisierungsstrategien bieten. Quer zu der Unterscheidung von Industrie und Dienstleistungen können solche Wirtschaftsbereiche unterschieden werden, die entweder ein hohes Rationalisierungspotential aufweisen oder aber durch geringe Produktivitätszuwächse gekennzeichnet sind.
High-Tech-Low-Tech-Dualismus
Die Hoffnungen auf einen anhaltenden Wirtschaftsaufschwung, der von der Basistechnologie Mikroelektronik getragen wird und Beschäftigung insbesondere im Dienstleistungssektor schafft, bleiben bereits im Ansatz stecken. Der Einsatz der neuen Technologien führt nämlich nicht zur Entstehung eines neuen Leitsektors, der sowohl Investitions- als auch Konsumgütermärkte umfaßt und damit sowohl positive Produktivitäts- als auch Nachfrageeffekte für die Gesamtwirtschaft auslösen kann. Vielmehr führt der selektive Einsatz der Mikroelektronik zu einem Wirtschaftsdualismus, der sich gerade umgekehrt durch negative Produktivitäts- und Nachfrageeffekte auszeichnet.
Diejenigen Bereiche, in denen sich die Mikroelektronik als Rationalisierungsinstrument einsetzen läßt, sind in der Tat durch hohe Zuwächse der Arbeitsproduktivität gekennzeichnet. Entgegen früheren Hoffnungen hat der Einsatz der Mikroelektronik allerdings nicht dazu geführt, daß der notwendige Einsatz an Sachkapital sinkt. Lax formuliert, könnte man sagen, daß Arbeitskosten, die durch Erhöhungen der Arbeitsproduktivität gespart werden, statt dessen als höhere Kapitalkosten anfallen. Ein Maß hierfür ist die Kapitalintensität; sie gibt an, wieviel Geld aufgewendet werden muß, um einen Arbeitsplatz mit Produktionsmitteln auszustatten. Obwohl von einer zunehmenden Verbreitung mikroelektronisch gestützter Produktionsverfahren auszugehen ist, lag der Zuwachs der Kapitalintensität von 1990 bis 1994 mit jährlich 5,9 Prozent höher als in den gesamten 80er Jahren, als dieser Wert nur 4,9 Prozent betrug.[4]
Spiegelbildlich zum ‘High-Tech-Sektor’ stellt sich die Situation im ‘Low-Tech-Bereich’ dar. Hier wird unter Verwendung arbeitsintensiver Verfahren nur eine geringe Arbeitsproduktivität erzielt. Zu diesem Sektor zählen insbesondere die personenbezogenen Dienste, die infolge der Eigenschaften der zu erbringenden Leistung nur wenige Ansatzpunkte zur Rationalisierung bieten. Erziehungs-, Pflege- und Ausbildungsberufe sind geradezu dadurch charakterisiert, daß sie einen hohen zeitlichen Arbeitseinsatz erfordern, der kaum durch Maschinen ersetzt oder unterstützt werden kann. Folgerichtig ist der Anteil der Beschäftigten im Bereich der ‘haushaltsorientierten Dienste’ in den letzten Jahren schneller angestiegen als irgendein anderer Wirtschaftsbereich. Lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieses Bereichs 1980 noch bei 16,9 Prozent, so waren es 1996 bereits 22,2 Prozent. Dabei ist zu beachten, daß gerade niedrigproduktive Arbeiten in besonders hohem Maße unter ungesicherten Beschäftigungsverhältnissen unterhalb der Sozialversicherungsgrenze erbracht werden. Die angegeben Zahlen dürften den Stellenwert dieser personenbezogenen Dienste also noch unterschätzen. Und noch etwas ist zu beachten: Geringe Produktivitätssteigerungen sind nicht notwendigerweise eine Folge niedrigqualifizierter Arbeit. Gerade in Pflege, Erziehug und Ausbildung sind qualifizierte Arbeitskräfte eine Voraussetzung, um die jeweilige Tätigkeit in angemessener Qualität ausführen zu können.
Der Dualismus von High- und Low-Tech-Sektoren wirkt sich nun einerseits auf die Struktur der Arbeitsmärkte aus und hat andererseits Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Für letztere gilt, daß kapitalintensive Technologien mit hoher Arbeitsproduktivität und arbeitsintensive Tätigkeiten mit niedriger Produktivität beide dazu führen, daß der Ertrag pro eingesetzter Kapitaleinheit - die Kapitalproduktivität - gering ist und nicht gesteigert werden kann. Anhaltende Wirtschaftsaufschwünge waren in der bisherigen Geschichte des Kapitalismus dadurch gekennzeichnet, daß neue Basistechnologien zu einem Anstieg der Kapitalproduktivität geführt haben. Damit wurden Investitionen rentabler und in der Folge kam es nicht nur zu Rationalisierungs-, sondern auch zu Erweiterungsinvestitionen. Diese historische Erfahrung wird von den Wachstumsoptimisten dieser Tage auf Mikroelektronik und Dienstleistungen übertragen, ohne die Entwicklungsblockade zu sehen, die der Wirtschaftsdualismus darstellt.
Tabelle 2: Produktivitätsentwicklung in Deutschland
|
Zeitraum |
Arbeitsproduktivität |
Kapitalproduktivität |
Investitionsquote |
|
60-73 |
4,5 |
-1,4 |
26,4 |
|
73-79 |
3,1 |
-1,0 |
22,4 |
|
79-97 |
1,2 |
-0,7 |
21,3 |
Quelle: OECD-Economic Outlook. Paris 1998. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistisches Taschenbuch. Bonn 1997. Eigene Berechnungen. Die Produktivitätswerte geben jährliche Veränderungen in Prozent an. Bei den Angaben zur Arbeitsproduktivität handelt es sich nicht um Stunden-, sondern um Beschäftigtenwerte. Die Investitionsquote stellt den Anteil der Anlageinvestitionen am realen Bruttoinlandsprodukt dar.
Die vorstehende Tabelle zeigt deutlich, daß Einführung und Ausbreitung der Mikroelektronik den langfristig rückläufigen Trend der Kapitalproduktivität nicht haben stoppen oder gar umkehren können. Auch scheinen die damit verbundenen Rationalisierungen so stark auf den High-Tech-Sektor beschränkt zu sein, daß sich auch der trendmäßige Rückgang des Zuwachses der Arbeitsproduktivität fortgesetzt hat. Beide Entwicklungen zusammen führen zu einem Absinken der Investitionsquote, das einer wachstumsbedingten Beschäftigungszunahme entgegen steht.
Vom
Normalarbeitsverhältnis zur Normalität gespaltener Arbeitsmärkte
Neben der gesamtwirtschaftlichen Wachstumsabschwächung, die durch den ‘High-Tech-Low-Tech-Dualismus’ verfestigt wird, sollen nun die Auswirkungen auf die Beschäftigungsstruktur dargestellt werden, die sich aus der Konstellation sinkenden Arbeitsvolumens und sektoraler Spaltung ergeben. Entscheidend für die Strukturveränderungen am Arbeitsmarkt sind die unterschiedlich hohen Zuwächse der Arbeitsproduktivität im High-Tech- und im Low-Tech-Sektor. Weiter oben wurde die These aufgestellt, daß es keine nennenswerten Nachfrageverschiebungen in Richtung personenbezogener Dienstleistungen gäbe und die unterdurchschnittliche Produktivitätsentwicklung dieses Sektors daher nicht durch steigende Preise ausgeglichen werden könne. Statt dessen kommt es zu einer unterdurchschnittlichen Entwicklung der Reallöhne. Umgekehrt erlauben die Produktivitätszuwächse im High-Tech-Sektor die Zahlung steigender Löhne ohne einen Anstieg der Lohnstückkosten. Es darf deshalb vermutet werden, daß sich die sektorale Spaltung der Wirtschaft, die bislang nur produktionstechnisch begründet wurde, in den Beschäftigungsverhältnissen reproduziert: High-Tech und Low-Tech spiegeln sich in High-Wages und Low-Wages wieder.
An dieser Stelle sind drei Anmerkungen zu machen: (1) Nach Jahren der Umverteilung von den Lohn- und Gehaltseinkommen zu den Gewinn- und Vermögenseinkommen von einem ‘High-Wage-Sector’ zu sprechen, mag auf den ersten Blick unangemessen erscheinen. Nun sind aber die gesamtwirtschaftliche Verteilung zwischen Löhnen und Gewinnen und die Unterscheidung verschiedener Einkommensklassen innerhalb der Gruppe der Lohn- und Gehaltsbezieher zu unterscheiden. Der Rückgang der (bereinigten) Lohnquote von 74,5 Prozent 1980 auf 66,5 Prozent 1996[5] steht daher keineswegs im Widerspruch zu einer Einkommenspolarisierung bei den Lohn- und Gehaltsbeziehern. (2) Erfahrungsgemäß steigt mit dem Realeinkommen die Sparquote privater Haushalte an. Dabei erlauben die oberen Lohn- und Gehaltsklassen auch die Bildung privater Vermögen und den Bezug entsprechender Einkommen in Form von Zinsen, Mieten und Dividende. Mit der Polarisierung der Lohneinkommen verbessern sich für eine kleine Zahl lohnabhängig Beschäftigter die Möglichkeiten der privaten Vermögensbildung. (3) In wirtschaftspolitischen Debatten wird häufig eine unzureichende Lohnspreizung beklagt, welche die Entstehung von Arbeitsplätzen im Low-Tech-Sektor verhindere, weil ein an der gesamtwirtschaftlichen Produktivität orientiertes Lohnniveau zu einer Kostenbelastung führe, welche die Erwirtschaftung der Durschnittsrendite verhindere. Es stimmt zwar, daß die Entwicklung des Tarifgefüges in den letzten Jahren keineswegs den Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten Lohn- bzw. Gehaltsgruppen erhöht hat. Nur ist die tarifvertraglich regulierte Lohngruppenstruktur immer weniger als Maßstab für die Beschäftigungsstruktur geeignet.
Die wichtigste Veränderung, die in den vergangenen rund zwei Jahrzehnten im Bereich der Beschäftigungsstrukturen festgestellt werden kann, ist die abnehmende Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses: 1980 fielen noch 83,4 Prozent der abhängig Beschäftigten in Deutschland unter diese Kategorie, 1995 waren es nur noch 68,0 Prozent.[6] Mit dem Bedeutungsverlust der Vollzeiterwerbsarbeit sind nicht nur Realeinkommensverluste in der Gegenwart verbunden, sondern der Zugang zu Leistungen aus der beitragsfinanzierten Sozialversicherung wird für die Personen, die außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses ihre Arbeitskraft verkaufen, beschränkt.
Neben dem Bedeutungsverlust des Normalarbeitsverhältnisses und der damit korrespondierenden Zunahme von Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverhältnissen sind insbesondere die Verschiebungen der Erwerbs’neigung’, also des Bevölkerungsanteils, der entweder erwerbstätig ist oder eine Arbeit sucht, zu beachten.
Gegenüber den achtziger Jahren ist die Erwerbsquote leicht angestiegen, eine Entwicklung, die im klaren Widerspruch zur These vom ‘Ende der Arbeitsgesellschaft’ steht. Interessanter als die Gesamtsteigerung der Erwerbsquote ist jedoch die Verschiebung von der Männer- zur Frauenbeschäftigung. Männer sind in überdurchschnittlichem Maße von der Rationalisierung im Industriesektor betroffen, daher nehmen sowohl die Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses als auch die Erwerbsquote der Männer ab. Frauen, obwohl stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer, weisen eine steigende Erwerbsquote auf, weil sie die Masse der Teilzeit- und befristeten Arbeitskräfte stellen.
Tabelle3: Wandel der Beschäftigungsstruktur
|
Jahr |
Erwerbsquote |
Teilzeitquote |
||||
|
|
Gesamt |
Männer |
Frauen |
Gesamt |
Männer |
Frauen |
|
1975 |
67,5 |
87,4 |
49,1 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
|
1985 |
67,9 |
83,2 |
53,0 |
12,8 |
2,0 |
29,6 |
|
1990 |
69,3 |
81,4 |
57,0 |
15,2 |
2,6 |
33,8 |
|
1995 |
69,5 |
78,4 |
60,4 |
16,3 |
3,6 |
33,8 |
Quelle: Europäische Kommission: Beschäftigung in Europa. Brüssel 1996. Angaben in Prozent.
Zum Schluß
Zu Beginn dieses Aufsatzes wurde nach dem Stellenwert der neuen sozialen Bewegungen und der gegenwärtig die politischen Debatten dominierenden Wachstumsorientierung gefragt. Nachdem die Konturen einer dualen Ökonomie, in der sich sowohl Produktions- als auch Arbeits- und Einkommensverhältnisse zunehmend polarisieren, grob skizziert worden sind, sollte eine Antwort auf diese Fragen möglich sein.
No Jobs? Das ‘Ende der Arbeitsgesellschaft’ ist trotz Massenarbeitslosigkeit und industrieller Rationalisierungen nicht in Sicht: Der Anstieg der Erwerbsquoten, der in vielen Ländern zu beobachten ist, spricht eindeutig gegen die These, die Menschen würden sich verstärkt ‘postmateriellen Werten’ zuwenden und ihr Arbeitsangebot daher einschränken. Angesichts rückläufiger Zuwächse der Arbeitsproduktivität würde dieses Angebot sogar bei vergleichsweise niedrigen Wachstumsraten der Gesamtwirtschaft nachgefragt werden, die nur deshalb nicht erreicht werden, weil ein sich vertiefender Wirtschaftsdualismus zu einer Entwicklungsblockade geführt hat. Das niedrige Niveau der Kapitalproduktivität macht zusätzliche Investitionen weder rentabel, noch könnten diese angesichts der Polarisierung der Einkommen auf ausreichende Nachfrage rechnen. Blockiert ist jedoch nicht nur das quantitative Wachstum, sondern auch der qualitative Strukturwandel in Richtung eines ökologischen Umbaus des Produktionsapparates.
Good Jobs, Bad Jobs! Unter den Bedingungen anhaltender Massenarbeitslosigkeit verändern sich auch die Bedingungen für diejenigen, die Arbeit haben: Es kommt zu einer Spaltung in gesicherte Arbeitsplätze mit - relativ - hohen Löhnen und ungesicherte Beschäftigungsverhältnisse mit niedrigen Einkommen, von denen in besonders hohem Maße Frauen betroffen sind.
Werden Ökologie- und Frauenfrage als ‘harter Kern’ der neuen sozialen Bewegung verstanden, dürfte eines klar sein. Beide können nur im Rahmen der alten sozialen Frage beantwortet werden, die sich unter den Bedingungen nachlassenden Wachstums in den 90er Jahren sehr viel deutlicher stellt als am Ende der fordistischen Prosperität in den 60er und 70er Jahren.
Interview mit
Marco Revelli
Marco Revelli, eine der zentralen Figuren der Unibesetzung in Turin 1967, lehrt heute an der Fakultät für politische Wissenschaften der gleichen Uni. Revelli forschte und publizierte verschiedene Bücher zu Faschismus, sowie zum Postfordismus. Unter anderem auch einen Beitrag über Fordismus und Toyotismus für das Buch „Verabredungen zum Jahrhundertende“ von Rossana Rossanda und Pietro Ingrao. In der deutschen Ausgabe wurde der Beitrag Revellis allerdings nicht veröffentlicht, er erschien später als Beilage zu der Zeitschrift „Sozialismus“.
Eine der zentralen Thesen Deiner Postfordismus-Analyse ist, daß die Vertragsfähigkeit, die Verhandlungsmacht, also die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses tendenziell verschwindet. Kannst Du das näher erläutern?
Ja, ich sehe das als einen der zentralen Aspekte der aktuellen Transformation.
Beginnen wir mit der Rolle die die Vertragsfähigkeit oder Verhandlungsmacht im fordistischen Modell spielte. Die Verhandlungsmacht ist nicht mit dem Fordismus entstanden, im Gegenteil, der Fordismus und der Taylorismus sind mit dem Ziel entstanden den Widerstand und die Möglichkeit des Widerstandes der Arbeitskräfte anzugreifen. Das Element der Verhandlungen behauptete sich aber in der Entwicklung des Fordismus und stellte sich schließlich nicht nur als mit diesem kompatibel heraus, sondern aufgrund verschiedener Aspekte auch als zweckdienlich. Eine der Hauptcharakteristiken des Fordismus ist das hohe Niveau der Formalisierung der Arbeitsprozesse und das hohe Niveau ihrer Planbarkeit. Im fordistischen Modell, der standardisierten Massenproduktion, ist der Produzent in der Lage die Störungen, die die äußere Umgebung in der technologischen Struktur und im Arbeitsprozeß verursacht, auf ein Minimum zu reduzieren. Und er kann so die eigene Produktion auf mittlere und lange Sicht, das heißt auf vier bis fünf Jahre, planen. Der Produzent weiß exakt wieviel er in jedem Jahr produzieren wird. Das war die Bedingung um die economies of scale am rentabelsten zu nutzen, um die Fixkosten zu amortisieren. Formalisierung ist Planung. Alles was die Arbeitsleistung vereinheitlicht, die durch die Arbeitskräfte erbracht wird, ist dem fordistischen Modell zweckdienlich. Dies betrifft alles was Unvorgesehenes beseitigt, formalisiert, standardisiert oder homogenisiert und daher die Prozesse voraussehbar, programmierbar und planbar macht. Das Verhandeln entspricht dieser Logik. Die kollektive Verhandlung ist die Form der Rationalisierung der Arbeitsleistung in einem demokratischen Kontext. Die andere Alternative die im fordistischen Kontext ausprobiert wurde, ist gewalttätige Disziplinierung von Oben, in zugespitzter Form die Nutzung von Sklavenarbeit. Faschismus und Nationalsozialismus stellen eine autoritäre Variante des Fordismus dar.
Ist die gewalttätige Form notwendig um zunächst eine
Grundlage zu schaffen? Wenn man sich etwa Südkorea anschaut ...
Genau, man kann sagen, daß sie in einigen Situationen ein unverzichtbares Mittel für den Übergang darstellt. In anderen ist sie aber auch überflüssig, wie etwa in den Vereinigten Staaten, wo die Entwicklung allerdings ebenfalls ein horrendes Gewaltniveau besaßen.
Das Modell der Rationalisierung auf normativem Wege sieht eine starke Abstraktion vor. Eine sehr abstrakte Arbeitsleistung. Abstrakt heißt, daß sie formalisiert werden kann. Das heißt, das jeder einzelne Arbeitsschritt festgehalten, in eine Norm verwandelt werden kann und jeder Arbeiter, auf der Grundlage dessen was vorher normativ bestätigt wurde, exakt weiß, welche Leistung er zu erbringen hat. Doch wenn dieses fordistische Gleichgewicht gebrochen wird, wenn der Markt einerseits gesättigt ist und andererseits instabil wird, wenn der Produzent die Kontrolle über die Umgebung verliert und nicht mehr in der Lage ist den eigenen technologischen Kern von Störungen der Umgebung zu isolieren, wenn der Wettbewerb radikal und global wird, also alle irgendwie mit allen an jedem Ort der Welt konkurrieren, wenn es unmöglich wird auf lange Sicht zu planen, da die Unordnung des Marktes nicht mehr von der Produktion systematisiert und gezähmt werden kann, dann nimmt die Fähigkeit zur Planung ab und der Arbeitsprozeß verlangt nach sehr hoher Flexibilität. Denn das Kapital muß in einer unvorhersehbaren Umgebung, in der ein nur wenige Monate entferntes Hoch oder Tief des Marktes nicht vorausgesagt werden kann, auf „Sicht Navigieren“. Der Arbeitsprozeß verlangt ebenfalls ein hohes Niveau besonderer Mobilisierung. In den postfordistischen Produktionsmodellen heißt das dann „Treue“, „Vertrauen“, „Arbeit als Gabe“, „Selbstaktivierung der Arbeitskraft“, „Beteiligung“ usw. Die moderne Fabrik, die die lean production praktiziert, kann eine ganze Reihe Fixkosten, die das fordistische Modell angehäuft hatte, beseitigen: die Kosten um die Produktion zu ordnen und diese Ordnung zu garantierten. In der modernen Fabrik wird auf Regelmäßigkeit der Produktion verzichtet und die Notwendigkeit des Chaos akzeptiert und theoretisiert. Alle Spannungen, die diese chaotische Situation mit sich bringt, werden auf die Arbeitskräfte entladen, von denen eine Höchstmaß an Flexibilität, also Anpassung und Investition von Subjektivität verlangt wird. Hier wird die Subjektivität, die im fordistischen Modell noch als störendes und zu eliminierendes Element galt, im Rahmen des Postfordismus zu einer Ressource, zu einem Wettbewerbsvorteil. Aber die Subjektivität der Arbeit kann nicht formalisiert werden, das geht höchstens mit der Bruttoarbeitsleistung, doch die Investition von Kreativität, das Vertrauen, die Verfügbarkeit usw. können nur schwer in einer Vertrags- oder Geschäftsklausel niedergeschrieben werden. Die Arbeitsschritte können in einer postfordistischen Fabrik, in der integrierten Fabrik, die just in time produziert und in der die Produktionslinie von Mal zu Mal gemäß der auf dem Markt bestehenden Nachfrage modifiziert wird, nicht mehr zu Papier gebracht werden. Die Arbeitsschritte werden elastisch, sie können nicht mehr als vertragliche Norm festgesetzt werden. Vom Arbeiter wird Hingabe verlangt und die Hingabe kann ja nicht Teil eines Arbeitsvertrages sein. Das Erbringen der Arbeitsleistung wird in gewisser Weise von der emotionalen Dimension erfaßt. Ob diese Emotionen dann Angstgefühl oder das Gefühl der Zugehörigkeit zur Unternehmensgemeinschaft, Respekt gegenüber dem Chef und Liebe zum Arbeitgeber, wie in einigen japanischen Fabriken, bedeuten, hängt vom jeweiligen Kontext ab. In Italien wird z.B. im wesentlichen die Angst vor Entlassung benutzt um Zugehörigkeit und Verfügbarkeit zu erzeugen. Die Unternehmensgemeinschaft wird durch Spaltung geschaffen, die Untergegangenen bleiben draußen und die Geretteten gehören dazu. Auf dieser Grundlage, der Anerkennung, weil man eine gewalttätige Selektion überlebt hat, wird versucht, den Arbeiter verfügbar zu machen. Für besonders halte ich dabei, daß das rationalisierende Element der Verhandelbarkeit verloren geht. Daß die gegensätzlichen Interessen von Kapital und Arbeitskräften der Gegenstand der Auseinandersetzungen sind. Schließlich wurde dann auf einem zwischen den beiden Polen liegenden Terrain ein provisorischer Pakt geschlossen. Auf diesem Terrain entstanden Konflikt und Vermittlung. Diese Logik, also Konflikt und Verhandlung, sagen wir „nicht destruktiver Konflikt“, und „Vertragsverhandlung“, kann sich in der postfordistischen Fabrik nicht mehr halten. Die postfordistische Fabrik wird zu einer totalen Institution, in der Spaltung, Interessensdualismus und sogar die Vorstellung eines Konflikts konzeptionell nicht zulässig sind.
Sozusagen das Modell Familie.
Genau, es ist die Übertragung familiärer Bezüge auf eine Struktur in der eigentlich gegensätzliche, konfliktive Interessen existieren. Es bildet sich eine Logik der „Gemeinschaft“ heraus, während die Fabrik im Fordismus eher als „Gesellschaft“ mit sozialen und konfliktiven Beziehungen funktionierte. Der früheren Verhandelbarkeit steht heute die Informalität gegenüber. Ein Unternehmensmodell, das den Konflikt nicht mehr toleriert, nachdem die industriellen Beziehungen auf die Vorstellung des nicht-destruktiven Konflikts ausgerichtet wurden. Auf seine Schlichtbarkeit durch Neuverteilung der Reichtümer. Das trifft die Tradition der Arbeiterbewegung des 20. Jahrhunderts mitten ins Herz. Denn sie ist mit der Vorstellung entstanden, daß die Fabrik der fundamentale Ort der Vereinigung sozialer Energien, Ort des Konflikts und der Schlichtung, Ort des durch allgemeine Institutionen einheitlicher Interessensvertretung garantierten Vertrages sei. Die Industriegewerkschaft und später der Dachgewerkschaftsverband, sind auf der Grundlage ihrer Verhandlungs- und Vertragsfunktion entstanden. Im Rahmen eines Gesellschaftsmodells, das die eigenen Interessenskonflikte mittels Verträge löst, waren sie sozial anerkannt.
Viele Anzeichen sprechen dafür, daß diese Dimension verletzt wurde. Ich behaupte nicht, daß sie bereits verschwindet. Wir werden Reste von Vertragsfähigkeit wohl noch lange Zeit mit uns schleifen. Wir reden hier über reine Modelle, die Realität ist dann natürlich viel komplexer und unsauberer. So wie hunderte von Elementen und Normen aus der handwerklichen präfordistischen Phase in den Fordismus übergegangen sind, werden auch viele Normen des Fordismus beim Übergang in den Postfordismus mitgenommen. Parallel dazu findet eine andere Entwicklung statt: Das Aufkommen von Formen nicht lohnabhängiger Arbeit, formal selbständige Arbeit, in Produktionszyklen, die vorher in den großen Fabriken situiert waren und von fordistischen Arbeiter ausgefüllt wurden. Sogar in einem typisch fordistischen Zyklus wie die Autoproduktion, ist der Anteil an klassisch fordistischen Arbeitern, also Lohnabhängigen in mittleren bis großen Fabriken mit unbefristeten und geregelten Arbeitsverträgen usw., stark gesunken. Selbst in einem Unternehmen wie FIAT beträgt er heute nur noch um die 50%. Die anderen 50% Menschen sind nicht-lohnabhängige Arbeiter oder Lohnabhängige in außergewöhnlichen Situationen. Also zuliefernde Subunternehmer, Inhaber kleiner und kleinster Produktionseinheiten, im äußersten Fall individuelle produktive Einheiten, also handwerkliche. Diese haben Verträge als Sub-Zulieferer und sind nur formal selbständige Arbeiter. In Wirklichkeit sind sie fremdbestimmt, genauso wie die Arbeiter der großen Fabriken.
Sogar noch stärker, sie tragen die Verantwortung
weitgehend selbst ...
... und müssen Steuern bezahlen, müssen als Bank für das große Unternehmen fungieren, indem sie das Geld für die Rohstoffe und die Arbeitskraft vorstrecken, sie arbeiten häufig mit geleasten Maschinen in vom Auftraggeber angemieteten Niederlassungen oder Räumen, anstatt der acht Stunden Regelarbeitszeit, arbeiten sie häufig zehn, zwölf Stunden und mehr usw. Hinzu kommen Arbeiter aus anderen Betrieben oder Kooperativen die Arbeiten innerhalb des Unternehmens verrichten: Saisonarbeiter, Hausarbeiter, eine Vielzahl an Gestalten der Arbeitswelt, die nicht unter der dominanten und tendenziell eindeutigen Form der Lohnarbeit zusammenzufassen sind. Ein breite Palette juristischer Formen die nicht unter die Rahmenarbeitsverträge fallen. Die Auseinandersetzungen um den Manteltarifvertrag der Metallarbeiter in Italien Ende ‘96 / Anfang ‘97 sind beispielhaft dafür. Der Manteltarifvertrag der Metallarbeiter ist der Arbeitsvertrag schlechthin, er hat immer den Bezugspunkt für alle anderen Sektoren dargestellt. Der Sektor der Metallarbeiter ist immer der kämpferischste gewesen und hat stets viel Korpsgeist gezeigt. Dieses Jahr wäre die Unterzeichnung des Vertrages wegen des starken Widerstands seitens des Arbeitgeberverbandes fast gescheitert. Dieser hatte effektiv keinerlei Interesse mehr an einem nationalen Lohnvertrag. Letztlich kam er nur durch eine massive Intervention der Regierung und riesige Konzessionen gegenüber den Arbeitgebern zustande. Und er umfaßt Lohneinbußen im großen Ausmaß und die Akzeptanz eines Zugriffs seitens des Staates und der Arbeitgeber auf den Lohn der den Arbeitern zusteht. Gleichzeitig haben die Arbeitgeber angekündigt, daß dies der letzte Manteltarifvertrag sei, den sie unterzeichnen würden. Nach Ablauf dieses auf zweieinhalb Jahre terminierten Vertrages wird es keinen weiteren nationalen Lohnvertrag geben. Wir stellen also eine massive Offensive gegen die Institution des nationalen Lohnvertrages fest, der bis zum Beginn dieser Entwicklung Ende der ‘70er Jahre der zentrale Pfeiler der industriellen Arbeitsverhältnisse gewesen war. Heute wird versucht diesen Pfeiler zu eliminieren. Das ist in Italien bezeichnend für den postfordistischen Kapitalismus.
In Deutschland ist die Situation vielleicht sogar noch
fortgeschrittener. Die Gewerkschaften und die Regierung wollen sich mit den
Arbeitgebern zusammensetzen, um einen Sozialpakt zu schließen. Die
Gewerkschaften üben ständig Druck aus um zu diesem Übereinkommen mit den
Arbeitgebern zu kommen. Die Arbeitgeber dagegen haben kaum oder kein Interesse
daran haben. Die Gewerkschaften reagieren darauf, indem sie weiter Druck für
einen Pakt mit den Arbeitgebern ausüben. Eine absurde Situation.
Ein Spiegelbild der Entwicklung.
Heißt das, die Gewerkschaften haben für die Mehrheit der
Arbeiter keinen Sinn mehr?
Sie repräsentieren jedenfalls einen ständig abnehmenden Prozentsatz abhängiger Handarbeit, während der Fordismus die permanente Ausdehnung der sozialen Vertretung durch die Gewerkschaften darstellte. Heute wohnen wir seiner Kontraktion bei. Der Anteil produktiver Subjekte, die in einem Arbeitszyklus stehen und durch die Institution Gewerkschaft vertreten werden können, so wie sie sich im Laufe dieses Jahrhunderts gestaltet hat, wird immer geringer.
Was heißt das für den Teil der Arbeiter, der noch in
garantierten Lohnarbeitsverhältnissen steht?
Für diesen belagerten Kern, die fordistischen Lohnarbeiter, die in einer Gesellschaft im Umbruch erhalten bleiben, bestehen zwei Risiken. Erstens der riesige Druck um ihre Widerstandsfähigkeit zu durchbrechen. D.h. die Mobilisierung einer breiten Front um das Niveau der bis heute erkämpften Garantien zurückzuschrauben. Das ist die Philosophie des Internationalen Währungsfonds auf globaler Ebene der in den Arbeitern der industriell weiter entwickelten Länder, und den ihnen verbliebenen Garantien, die schlimmsten Feinde der Armen der ganzen Welt ausmacht, da sie Privilegien für sich in Anspruch nehmen, während der Kapitalismus ansonsten alle bereichern könnte. Das ist die Philosophie aller Institutionen die sich zum Träger und Transmissionsriemen des einzigen Gedanken machen, von den Zentralbanken zu den Regierungsparteien der verschiedenen Staaten, den Journalisten usw. Der zweite Punkt betrifft das Risiko, daß die Gewerkschaft, die in der fordistischen Phase, als sie noch irgendwie toleriert und funktional war, der Formalisierungsfaktor der Ausdehnung der Rechte gewesen ist, heute zum Formalisierungsfaktor der Regression wird. D.h. sie wird zu der Institution, die den graduellen Abbau der Garantien der zentralen Arbeitskraft verhandelt. In Italien ist dies in den ‘90ern so. Zunächst die Zustimmung zur Abschaffung der automatischen Lohnanpassung an die Inflation, dann die konzertierten Abkommen mit der Regierung ‘92-’93, danach die Zustimmung zu den Veränderungen des Rentensystems usw. Die Gewerkschaften und zum Teil auch die Parteien der Arbeiterbewegung, werden zu Unterhändlern der Regierung und verhandeln mit den großen multinationalen Konzernen und lokalen Arbeitgebern um den Abbau der fordistischen Garantien zu verwalten.
Heißt das auch, daß die einst durch die Gewerkschaften
und traditionellen linken Parteien vertretenen Unterklassen, zur Mittelschicht
geworden sind?
In einigen Fällen schon, sagen wir mal zur unteren Mittelschicht. Denn ein Metallarbeiter in Italien bezieht einen Lohn, der nur knapp zum Leben reicht. Sie sind nur die etwas Bessergestellten unter denen, die ganz unten sind. Dann gibt es eine gewerkschaftspolitische Schicht, die sich immer wieder reproduzieren, und sich eine neue soziale Aufgabe einfallen lassen. In dem Moment, in dem der Vertrag nicht mehr als Vertrag zwischen Konfliktparteien funktioniert, wird versucht Vermittler nach oben zu werden, mit dem IWF, der EU, den verschiedenen parlamentarischen Kommissionen usw.
Für die andere Seite, die Vielzahl an atomisierten Figuren der Arbeitswelt, die aber die soziale Arbeit darstellen, wird die Abwesenheit sozialer und politischer Vertretung zum Problem. Es besteht das Risiko ständigen Schwankungen unterworfen zu werden, da es ja keinerlei Rechtsniveau gibt, es bestehen keine Garantien, sie bewegen sich unterhalb des Blickfeldes der traditionellen Instrumente, die die kollektiven Rechte garantierten. All das führt zu einer Zunahme der, wie ich sie nenne, horizontalen Konflikte. Letztendlich war der Konflikt im fordistischen Modell vertikal. Es gab zwei zentrale Subjekte: Kapital und Arbeit und der Zusammenstoß erfolgte zwischen Kapitalisten und Proletariern, Reichen und Armen, Privilegierten und Subalternen, Profitabschöpfern und Lohnabhängigen usw. es war ein vertikaler Konflikt. Heute hingegen tendiert die Gesamtheit der Prozesse dahin, horizontale Konflikte zwischen verschiedenen Kräften zu erzeugen. D.h. Konflikte zwischen Subjekten die sozial auf dem gleichen Niveau stehen. Etwa ein Konflikt zwischen lohnabhängigen Fabrikarbeitern und fremdbestimmten selbständigen Arbeiter, zwischen jungen und alten Arbeitern, zwischen Arbeitslosen und Rentnern, zwischen Migranten und Arbeitslosen, zwischen verschiedenen Territorien in einem Land, Nord-Süd und Ost-West, was ja in Italien besonders gut zu sehen ist. Also die Zunahme der Konflikte unter Gleichgestellten und dadurch ein weiterer Schub hin zur sozialen Zersplitterung, dem Schweigen der kollektiven Subjekte und stärkerer Individualisierung. Für die Individuen stellt sich der Konflikt nicht mehr als Klassenkonflikt oder Machtkampf dar, sondern als Wettbewerb. Die Wettbewerbsfähigkeit erfaßt alle Sektoren und spaltet sie. Sie zieht sich quer durch die Fabrik und eine Abteilung steht im Wettbewerb mit der anderen. Die für den Postfordismus typische Logik spiegelt sich im einzelnen Unternehmen wieder, jede Arbeitergruppe wird Klient und Auftraggeber der anderen, und es entwickelt sich ein Konflikt auf dieser Grundlage. Der gleiche Konflikt wiederholt sich unter den Arbeitern einer Gruppe, d.h. die Samurai der Produktion, die im Namen des eigenen Unternehmens mobilisiert werden, damit dieses die Oberhand über ein anderes gewinnt, schließen den Arbeiter, der sich nicht mit den Unternehmenszielen identifiziert und daher nicht an diesem Arbeitskrieg teilnimmt, aus ihrer Mitte aus. Der Mechanismus, der dort greift, besteht aus Ächtung und Konflikt. Wenn im System der zuliefernden Subunternehmer, wie es im Nordosten Italiens prägend ist, die eine Familie, die zu Hause im Souterrain arbeitet, mit der Nachbarsfamilie um die Aufträge von Benetton und Stefanel konkurriert, erzeugt das einen Bruch in der Dorfgemeinschaft. In der Familie selbst lebt der pensionierte Vater neben dem arbeitslosen Sohn. Die Massenmedien fordern sie auf, sich gegenseitig zu bekämpfen, indem sie ständig die Propaganda in die Welt blasen, daß entweder das Rentensystem abgespeckt wird oder die Jüngeren arbeitslos bleiben werden usw. Das ist der Mechanismus der durch diesen Fragmentierungsprozeß ausgelöst wird.
Hier setzt die Frage an, wie sich in dieser Zersplitterung ein Subjekt konstituiert.
Früher erfolgte das Zusammenführen, die Subjektwerdung
und die Organisierung der Arbeiter in der Fabrik. Das ist heute nicht mehr
möglich, bzw. es stellt keinen bedeutenden Teil der Gesellschaft mehr dar.
Welches sind also die Subjekte und wie kann das Zusammenführen erfolgen?
Die Subjekte werden auch in der aktuellen Phase weiterhin durch ihre Beziehung zur Arbeit definiert. Auch weil es ja nun die gesamte Gesellschaft ist, die arbeitet und von diesen Erschütterungen erfaßt wird. Das Problem ist, daß keine Strukturen mehr existieren, die automatisch ein Subjekt konstruieren. Im Fordismus war es ja der Unternehmer selbst, der Menschenmassen zusammenbrachte, sie uniformierte und für die Erlangung eines kollektiven Bewußtseins empfänglich machte. Heute spaltet das Unternehmen, du kannst heutzutage weder weiterhin auf die Fabrik setzen, noch auf automatische Mechanismen. Die Subjektwerdung ist das Produkt einer subjektiven Investition, die das Territorium erfassen und sich auf der Grenze zwischen Fabrik und Gesellschaft bewegen muß. Es muß ihr gelingen, untereinander heterogene Formen der Arbeit zusammenzubringen. In der Geschichte der italienischen Gewerkschaften findet sich ein Übergang dieser Art. Und zwar 1900-1910 als die Arbeitskammern entstanden, oder in Frankreich die „bauge de travail“, das waren keine industriellen Organisationen, sondern territoriale, die die Vielfältigkeit der Figuren der Arbeitswelt vertraten, von der Fabrikarbeit über die handwerkliche Arbeit bis hin zu den Dienstleistungen. Sie führten eine territoriale Wiederzusammensetzung durch. Ich glaube, daß man heute an Formen territorialer Arbeitsrepräsentanz überlegen sollte, die nicht zwischen selbständiger Arbeit und Lohnarbeit unterscheiden, sondern schaut was die tatsächlichen Leistungen sind. Dann auch Selbstorganisierungsprozesse auf der Grundlage von Solidarität und territorialer Gegenmacht. Diese territoriale Gegenmacht ist unverzichtbar, aber sie darf sich nicht nur in Forderungen ausdrücken, sondern muß sich auch in Formen des „Machens“ äußern. D.h. selbst und kollektiv die Dienstleistungen für die eigene Kollektivität zu produzieren. Elemente des eigenen täglichen Lebens selbst zu reproduzieren, autonom von Markt und Staat. Das ist glaube ich die große Herausforderung heutzutage. Von der Logik der Forderung für den Vertrag zu der Logik der Aktion für die Selbstverwertung, um sich die hohen Niveaus sozialer Autonomie wieder anzueignen, was sich auch darin ausdrückt selbst einen Teil der lebensnotwendigen Dienstleistungen zu produzieren und sie dem Warencharakter zu entziehen.
Das zentrale Problem ist ja die Frage nach dem wie?
Einerseits herrscht Individualisierung und Zersplitterung und andererseits
bedarf das Zusammenführen einer noch größeren Anstrengung als vorher, ein
größeres Maß an Bewußtsein ...
Ja, und an solidarischer Kultur und auch das Wissen darum wie, das savoir faire, Kompetenzen. Aber gleichzeitig stellen wir auch fest, daß es das gibt, wir haben einen diffuse Massenintellektualität in den Produktionsprozessen, die sich nicht als kollektives Subjekt versteht, weil sie sehr zersplittert ist. Die aber über eine enorme Menge von Wissen und die Fähigkeit es in ein Netzwerk einzubringen verfügt. Wenn in dem Moment in dem sich diese Kraft wieder angeeignet wird und ein Netz entsteht, bzw. benutzt wird, um sich selbst als kollektives Subjekt zu reproduzieren anstelle lediglich das Kapital zu reproduzieren, hätten wir eines konsistenten Teil der Gesellschaft der beginnt das wieder zusammenzusetzen, was zersplittert ist. Wenn diese dann in der Lage wären mit Subjekten, mit Resten von Organisationen, mit Fabrikräten, mit in den alten fordistischen Unternehmen aktiv gebliebenen kollektiven Strukturen zu kommunizieren und operieren und sich dadurch gegenseitig nähren, hätten wir ein neues Stück der netzförmigen Struktur die wir brauchen. Das ähnelt sehr der Lilliput-Strategie von der einige amerikanische Autoren kürzlich sprachen: eine Strategie die die Produktion von netzförmigen Verbindungen von unten seitens der Opfer der Globalisierung vorsieht. Die im Stande sind Widerstandsnetze, aber auch Netze zum Aufbau alternativer Lebensformen zu erschaffen. Gegenüber der riesigen Tragweite der Globalisierungsprozesse sieht das natürlich erstmal nach sehr wenig aus.
Aber wie soll dieses allgemeine Bewußtsein entstehen bzw.
geschaffen werden? Der Versuch irgend jemandem klarzumachen, daß das Problem
von jemand anderem auch sein Problem ist, scheint fast unmöglich ...
Unmöglich?
Gut, schwer. Die Geschichte ist nicht zu Ende.
Ja, schwer. Aber geschichtliche Entwicklungen verlaufen ja
mittels Sprünge. Überlege nur mal, was das Auftauchen der Zapatisten in Chiapas
auslöste: es ist ein antagonistisches radikales Subjekt in einer Peripherie der
Welt aufgetaucht und ein sich Überstürzen des globalen kollektiven Bewußtsein
war die Folge. Dabei war es ja nicht mal ein so aufsehenerregendes Ereignis.
Der Postfordismus ist ein chaotischer und widersprüchlicher Prozeß ist, und die
Widersprüche sind nicht nur groß, sondern viele von ihnen auch unregierbar. Wir
müssen daher wie das Kapital darauf vorbereitet sein „auf Sicht zu Navigieren“,
um so alle Situationen der Aneignung antagonistischer Kultur, die uns geboten
werden, so gut wie möglich zu nutzen. Wir sind nicht am Ende der Geschichte
angelangt, sondern stehen erst an ihrem Anfang.
ie der Herr Staatsanwalt vollkommen richtig
vorgetragen hat, bin ich der Einberufung zum Zivildienst am 3.11.1997 nicht
gefolgt. Von dem Staat, dem ich seit meiner Geburt angehöre, bin ich einiges
gewohnt - trotzdem gibt es immer wieder Momente, wo mich Handlungen oder
Nicht-Handlungen von Staat und Justiz verwundern. Diese Verhandlung ist so ein
Moment.
Berliner
Justiz verurteilt grünen Totalverweigerer Fünf
Monate soll Tilman Heller, Landesvorstandsmitglied von Bündnis90/Grüne
wegen Dienstflucht in den Knast. Richterin Breyer vom Amtsgericht
Tiergarten verhängte die Strafe ohne Bewährung, da die Sozialprognose für
den Angeklagten ungünstig sei: Im Verlauf des Prozesses hatte er gesagt,
daß er den Kriegsdienst natürlich wieder verweigern würde, sollte er noch
einmal einberufen werden. Die Argumentation des 23jährigen angehenden
Politologen wertete die Richterin als “überzeugend". Aber wo kämen wir
hin, wenn jedes Individuum vernünftige Entscheidungen trifft. Es gibt
bestehende Gesetze und gegen die hat Heller verstoßen - basta. Auch die
Argumentation, daß Zwangsdienste Tarifarbeitsplätze vernichten, erkannte
sie an. Der Verurteilte geht in Berufung und bleibt bis zur nächsten
Verhandlung auf freiem Fuß. Wir
dokumentieren leicht gekürzt das Manuskript der Prozeßerklärung, die Tilman
Heller am 22. September 1998 vor dem Amtsgericht vortrug. Spenden (gemein
und nützlich, aber nicht steuerlich absetzbar):Prototal, Konto 209090
bei Ökobank eG, BLZ 500 901
00,Verwendungszweck: Tilman Heller.
Warum
stehen nicht diejenigen vor Gericht, die Kriege planen, sondern diejenigen, die
ein gegenseitiges Vernichten ablehnen? Warum saßen in der BRD mehr
Kriegsdienstverweigerer in Haft als Kriegsverbrecher und Rüstungsexporteure?
Haben nicht selbst Politiker wie Franz Josef Strauß nach dem Naziregime
gefordert, daß jede deutsche Hand, die noch einmal eine Waffe berührt, abfallen
soll? Es mag einen juristischen Grund geben, warum Sie mich anklagen - mit
menschlicher Vernunft erscheint mir das hier heute nicht nachvollziehbar.
Doch
nun zu meiner Anklage, dem Verstoß gegen das Zivildienstgesetz. Den ersten
Kontakt mit den Militärs hatte ich im Jahr 1993. Das Thema “Gewalt auf dem
Schulhof" wurde damals aktuell. Mit pädagogischen Maßnahmen versuchte man,
sie schon damals einzudämmen. Gewalt auf dem Schulhof war böse und mußte
verhindert werden. An anderer Stelle aber wurde Gewalt geradezu von den jungen
Menschen gefordert. Vor ihrem 18. Geburtstag erhielten alle jungen Männer eine
Aufforderung, sich für die Bundeswehr erfassen zu lassen, wer dem nicht
nachkommt, wird zwangsweise vorgeführt und erfaßt. Etwas später dann die
Einladung zur sogenannten Musterung, also der Prüfung, ob die jungen Männer
auch “gesund" genug für die Ausübung von Gewalt sind. Auch hier wieder der
Hinweis, daß bei Nichterscheinen eine polizeilicheVorführung droht.
Alle
folgten dieser Aufforderung. Ich tat das damals in jugendlicher Unvernunft
ebenfalls, auch wenn ich mich anderen polizeilichen Anordnungen damals schon
widersetzte. Die einmalige Gewissensentscheidung, auch den waffenlosen
Kriegsdienst zu verweigern, traf ich im Jahr 1995. Ich beantragte zunächst die
Anerkennung als Verweigerer des Kriegsdienstes mit der Waffe. Ich habe dem
Bundesamt für den Zivildienst erklärt, warum ich nicht für den Krieg zur
Verfügung stehe. Bei der Beschäftigung mit der Wehrpflicht und dem Zivildienst
ist mir aber klar geworden, daß ich auch als anerkannter Verweigerer des
Kriegsdienstes mit der Waffe für den Kriegsfall verplant werde. Ich kann zum Beispiel
im Kriegsfall versetzt werden und soll dann den Krieg auch unterstützen. (...)
Ich
wäre schon lange berechtigt gewesen, die Zurückstellung vom Zivildienst zu
verlangen, weil ich in meinem Studium weit fortgeschritten bin. Ich hätte dann
egoistisch hoffen können, daß die Wehrpflicht abgeschafft ist, wenn mein
Studium fertig ist. Ich hätte mich auch so lange zurückstellen lassen können,
bis beide meiner jüngeren Brüder ihren Kriegsdienst beendet haben, In Familien
mit drei Söhnen reicht es dem Staat nämlich, wenn er zwei bekommt. Und einer
ist schon jetzt mit seinem Zivildienst fertig. Nein, es geht um mehr.
Ich habe eine endgültige Entscheidung gegen den Wehrdienst getroffen.
Verfahrenstricks
und Zurückstellung reichen mir nicht. Der Gedanke daran, daß ich immer noch für
die “Gesamtverteidigung" verplant werde, ist unerträglich. Meine Ablehnung
des Militärs aus Gewissensgründen hatte ich bereits dem “Bundesamt für den
Zivildienst" dargelegt, von dort bin ich ohne Rückfragen anerkannt worden.
Ich gehe davon aus, daß diese Anerkennung auch diesem Verfahren zugrunde liegt.
Daher werde ich mich zunächst nicht dazu äußern, warum Militär schlecht und für
mich aus Gewissensgründen abzulehnen ist. Stattdessen möchte ich aufzeigen,
welche Parallelen zwischen dem sogenannten Zivildienst und dem Kriegsdienst mit
Waffen bei der Bundeswehr bestehen. Daraus folgt, daß auch der waffenlose
Kriegsdienst von meiner Gewissensentscheidung betroffen ist.
Es
wird immer wieder gesagt, es gäbe in Deutschland ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Das stimmt aber nicht: Nein, es gibt kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung.
Im Grundgesetz-Artikel 4 Absatz 3, Satz 1 steht: “Niemand darf gegen sein
Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. "Betrachtet man diesen
Grundsatz von einer anderen Seite, kann man ihn umformulieren: “Jeder darf
gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst ohne Waffe gezwungen werden."
Mit dem Ableisten des sogenannten Zivildienstes würde ich trotzdem die Wehrpflicht erfüllen, das besagt auch der § 3 des Wehrpflichtgesetzes.
“Die
Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 25 durch den
Zivildienst erfüllt."Im Zivildienstgesetz sehe ich zahlreiche Parallelen
zum Wehrpflichtgesetz. Es gibt eine “Zivildienstüberwachung", eine
Beschränkung der staatsbürgerlichen Rechte “im Rahmen der Erfordernisse des
Zivildienstes" und die freie Meinungsäußerung darf sogar während der
Freizeit nicht stören. Auch zwischen der Fahnenflucht im Wehrstrafgesetz und
der Straftat, wegen der ich hier angeklagt bin, der Dienstflucht im
Zivildienstgesetz, gibt es eine große Ähnlichkeit. Selbst Leute, die sich damit
auskennen sollten, verwechseln die Gesetze. Ich bin schon seit August 1996 für
die Ableistung des waffenlosen Kriegsdienstes anerkannt. Trotzdem schickt mir
der Polizeipräsident in Berlin am 19.1.1998 eine Einladung wegen “Verstoß gegen
das Wehrstrafgesetz". Der Stempel auf dem Briefumschlag der Einladung war
übrigens “Referat Verbrechensbekämpf-ung".
Es
gibt weitere Parallelen zwischen Kriegsdienst mit und ohne Waffe: Im
Verteidigungsfall, findet laut § 79 Zivildienstgesetz der § 4 Abs 1Nr. 4 des
Wehrpflichtgesetzes Anwendung. Diese Bestimmung enthält die Regelungen für den
unbefristeten Wehrdienst im Verteidigungsfall. Besonders hier wird mir deutlich,
wie der sogenannte Zivildienst in die Gesamtverteidigung eingebunden ist. Wenig
später, im § 80 des Zivildienstgesetzes, werden die Grundrechte eingeschränkt.
Die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), die Freiheit der Person
(ebenfalls Art. 2 Abs. 2 GG), der Freizügigkeit(Art. 11 Abs. 1 GG), die
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und das Petitionsrecht (Art. 17 GG)
sind dann nicht mehr gewährleistet. Als Zivildienstleistender werde ich für den
Kriegsfall verplant. Mein Finger wird zwar nie direkt am Abzug eines Gewehres
sein, ich würde aber als Zivildienstleistender dafür sorgen, daß andere die
Gewehre wieder in den Händen halten können. Höchstrichterliche
Urteilsbegründungen wie die zur Bundesverfassungsgerichtsentscheidung 12,57
geben eine Definition von Waffendienst als “nur das Tun, das unmittelbar darauf
gerichtet ist, mit den jeweils zur Verwendung kommenden Waffen Menschen im
Kriege zu töten". Schon die Raketenabwehr könnte zu Aufgaben von
Zivildienstleistenden gehören, weil sie nicht “darauf gerichtet ist, mit Š
Waffen Menschen zu töten". Ich erkenne neben der Länge der Dienstpflicht
und der Tatsache, daß der Zivildienstleistende keine Waffe in der Hand hält,
kaum Unterschiede zwischen den beiden Kriegsdiensten. (...)
Zivildienst ist asozial.
Menschen,
die von meiner Entscheidung zur totalen Verweigerung aller Kriegsdienste
erfahren, akzeptieren in der Regel diese Gründe. Fast immer sprechen sie mich
aber darauf an, daß der Zivildienst doch eine soziale Sache sei, an der ich
mich nicht beteiligen wolle. Grundsätzlich kann ich nicht verstehen, wie man
eine Gewissensentscheidung überhaupt als “asozial" bezeichnen kann.
Abgesehen davon: Es wird Sie im ersten Moment verblüffen, aber ich bin der
Meinung, daß Zivildienstverweigerer sehr soziale Menschen sind. Für mich ist
der Zivildienst eine asoziale Angelegenheit, und das gleich aus vier rational
begründbaren Perspektiven, erstens aus der des Zivildienstleistenden, zweitens
aus der der betreuten Person im Altenzentrum, drittens aus der Sicht der
festangestellten Arbeitskräfte und viertens aus der Perspektive der
Arbeitslosen heraus.
Zunächst
zu der betreuten Person: In meinem Fall wären es die alten Menschen im
Altenzentrum gewesen, die von mir als unausgebildetem Personal betreut werden
und die sich ständig an neue Menschen gewöhnen müssen. Wenn sie gerade mal ein
Vertrauensverhältnis zu einem Zivildienstleistenden aufgebaut haben, ist er
auch schon wieder weg. Wenn er die wichtigsten Handgriffe und Bedürfnisse der Gleichgültig, ob die Initiative bei Planungsbehörden oder
privaten Unternehmen lag - um Stahlwerke und Pestizidfabriken, Flughäfen und
Hochschulen aufzubauen, war man auf Investitionsgüter aus den Industrieländern
angewiesen. Die notwendigen Devisen für sehr ähnlich – z.B. im Bereich
der freien Theatergruppen. Die Forderung nach kostendeckenden
Einspeisungsvergütungen für Wind, Wasser oder Solarenergie zielt ebenfalls in
die gleiche Richtung.[7]
Im einzelnen sind die verschiedensten Modelle denkbar: Die öffentlichen Hände
können Gutscheine an Endverbraucher ausgeben, die zum verbilligten Bezug
bestimmter Leistungen oder Güter berechtigen, sie können bestimmte Leistungen
angekaufen, um sie anschließend an die Endverbraucher weiterzuverkaufen oder
sie können für bestimmte Leistungen (z.B. Theaterkarten) öffentliche Zuschüsse
geben. Das Grundprinzip bleibt immer dasselbe. Obwohl politisch entschieden
wird, welche Leistungen regional gewollt und deshalb unterstützt werden sollen
und obwohl die politischen Körperschaften die notwendigen Transfermittel
aufbringen, sind sie keineswegs diejenigen, die die Leistungen auch erbringen.
Wer das am effizientesten und am kundenfreundlichsten kann, darüber sollte der
Markt entscheiden, wobei wichtig ist, daß die öffentlichen Auftraggeber -
gemeinsam mit Gewerkschaften, Verbaucherorganisationen und Öko-Verbänden - auf
die Einhaltung ökologischer und sozialer Standards achten.
Uns
geht es also keineswegs darum, den zahllosen Modellen vom ‚dritten Weg‘
zwischen Markt und Plan ein weiteres hinzuzufügen. Statt dessen schlagen wir
vor, die neuen, im Bereich der Weltmarktkonzerne entstandenen und inzwischen
auch in den öffentlichen Sektor einsickernden Formen ökonomischer Planung, für
ein regionalwirtschaftliches Entwicklungsmodell zu nutzen, das in der Lage ist,
die hier bestehenden Expansions- und Beschäftigungspotentiale auszuschöpfen.
Das funktioniert nur, wenn es der Politik gelingt, die bestehenden sozialen,
ökologischen und kulturellen Bedürfnisse, die sich bisher am Markt kein Gehör
verschaffen konnten, zu bündeln und als zahlungskräftige Nachfrage zu
artikulieren. Was spricht dagegen, der marktgeschärften Plandiktatur der
Weltkonzerne eine demokratische Planwirtschaft der Regionen entgegenzustellen,
die sich der Marktmechanismen ebenso virtuos zu bedienen weiß?
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bezahlt
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Im LiFo-Info Neue Folge und in den Anderen Zeiten haben wir bisher folgende Debatten geführt:
Zur Neuorientierung in der Linken:
Felix Guattari:
Ökologische Demokratie; Hans Wagner: Transformationstheorien; Jean-Paul
Deléage: Politische Ökologie; Alain Lipietz: Ökologie als
Gewissensfrage (2‘93); Pierre Juquin: Französische Ökologiebewegung und
Nationalpopulismus (5‘93); Frieder Otto Wolf: Ökologie und Utopie; Rolf
Schwendter: Linke Krise (6‘93); Thomas Klein: Oppositioneller
Reformidealismus; Rainer Land: ”Sozialismus”-Transformation (1‘94); Wieland
Elfferding: Subjekte alternativer Politik (AZ 2‘94); John B. Foster:
Ökolog. Bilanz (AZ 1`95); Klaus Dräger: Grüne vor ökoliberaler Wende?
(AZ 3`95); Willi Brüggen: „Radikalreformistischer“ Neuanfang; Stefan
Schostok: Konferenz v. AZ, spw, Utopie kreativ (AZ 4`95); André Brie,
Horst Dietzel, Jörn Schütrumpf: Thesen zur Zeitschriftenkonferenz(AZ 5`95).
Strategiedebatte der Bündnisgrünen:
Willi Brüggen:
SPD (3‘93); Kerstin Müller: NRW-Grüne (1‘94); Roland Appel/Martin
Böttger: Rot-Grüne Reform (AZ 2‘94); Elke Plöger und Beate
Thomann: Rot-Grün in Sachsen-Anhalt (AZ 3`94 und 2`95); Paul
Tiefenbach/Andreas Wawrzinek: Raschkes Konzeption der Grünen; Andreas
Schulze: Bündnis 90-Krise; Rüdiger Brandt: Verortung der Grünen (AZ
3‘94); Brüggen/Esser/Schulze: Reformpolitik mit der PDS in Berlin (AZ 4
u.5`94); Klaus Dräger: PDS-Debatte; Christiane Ziller: Junger
Wählerinnen; Judith Demba/ Sybill Klotz: Mehrheiten in Berlin; Friedrich
Heilmann: Niederlage im Osten (AZ 5`94); Peter Bartelheimer:
Rot-Grün in Frankfurt; Reinhard Kaiser: Schwarz-Grünes (1`95); Susanne
Jahn: Strukturwandel in der Stadtpolitik; Ida Schillen: Rot-Grüne
Inhalte; A. Schulze: Letzte Chance? (AZ 3`95); I. Schillen:
Zwischenablage; Monika Rauer: Sachsens Bündnisgrüne (AZ 4`95); Daniel
Kreutz: Auf dem Weg nach Godesberg (1‘98); Frieder O. Wolf: Letzte
Ausfahrt Brooklyn (4’97) ders. An der nächsten Biegung links...(1‘98);
EU- und Gesamteuropa-Debatte:
Hans-Chr. Ströbele: Maastricht-Urteil (5‘93); Jürgen Trittin: Asyl-Abschiebung nach
Osteuropa (4‘93); K. Dräger: Europa-Programmatik (5‘93); Jochen Esser:
Westbindung (AZ 3‘94); Anselm Lange: Maastricht II (AZ 1`95); Harald
Bauer: Frankreichs Krise (AZ 3`95); Elisabeth Schroedter/Brigitte Luggin:
Kerneuropa oder Reform (AZ 4`95); Klaus Dräger: Alternativen zur
Maastrichter Währungsunion (AZ 5`95).
Alternative Außenpolitik:
H.-P. Hubert:
Euromilitarismus (5‘93); F.O. Wolf: Menschenrechte u. Nationalismus; L.
Henken: Somalia-Einsatz; Volker Böge/Albert Statz: NATO-Erweiterung
(AZ 2‘94); Amke Dietert-Scheuer: Menschenrechtspolitik; Bernd Ladwig:
Linker Nationalismus? (AZ 1`95); Ludger Volmer/Frithjof Schmidt: Thesen
zur grünen AP; Klaus Müller: Bosnienpolitik (AZ 3`95); U.Cremer:
Deutschland als Internationaler ZDLer; Catherine Samary: Bosnien: Der
Zynismus der Großmächte (AZ 5`95); Claudia Roth Draußen vor der Tür
(1;98)
Diskussion eines ökologischen New Deal:
Alain Lipietz:
Ökolog. Reform der Wirtschaft; W. Brüggen/F.O. Wolf: Kapitalist.
Produktionsweise (4`93); Giorgio Nebbia: New Deal (6`93); Jorge
Riechmann: Ökosteuern (1`94); Michael Jäger (AZ 6‘94) und Rudy
Mondelaers (AZ 2`95): Ökokapital und Systemtheorie; F.O.Wolf:
Arbeitsthesen zum Ökokapital (AZ 2`95); Rainer Land: Irrwege u. Auswege
der Ökokapital-Debatte (AZ 3`95); Peter Sellin: Wie flexibel ist der
Wirtschaftsstandort Deutschland?; Willi Brüggen: Wege aus der
Standortfalle (AZ 5`95); Karl Betz: Eine wirtschaftspolitische
Alternative (1’98)
Regulierungszwänge der Weltökonomie:
W. Brüggen:
Globale sozialökolog. Regulierung (AZ 2‘94); Christoph Scherrer:
Autoindustrie (AZ 3‘94); Rainer Falk: Weltmarktkonkurrenz (AZ 1`95); Christoph
Scherrer: Regulierung des Weltmarkts: Sozialklauseln in Handelsverträge?
(AZ 5`95).
Feministische Debatte:
Bärbel Höhn u.
Christa Karras: Frauenstatut (6‘93 u. AZ 5`94); Ida Schillen/Elisa
Rodé: Frauenstreik (1‘94); I. Schillen: Antidiskriminierungsgesetz
(AZ 4`94);. Schillen u. Ch. Karras: §218 (AZ 1`95); Hiltrud
Breyer: UN-Bevölkerungs- u. Weltfrauenkonferenz (AZ 4`94 u.3`95); Elke
Plöger: Frauenpolitik (AZ 4`95); Ruth Becker: Vom Fleischverbrauch
der Vegetarierinnen (AZ 5`95).
Die Anderen Zeiten haben folgende ISSN :
ISSN 0947 - 7020
Sie erscheinen sechsmal im Jahr.
HerausgeberInnen:
Friedrich Heilmann, Claudia Roth, Elisabeth Schroedter, Frithjof Schmidt, Barbara Steffens, Frieder Otto Wolf.
Redaktion:
Georg Bauer, Rüdiger Brandt, Willi Brüggen, Susanne Jahn, Matthias Oberg, Elmar Peine, Ida Schillen.
Verlag:
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Boppstr. 7, 10967 Berlin.
Druck: Eigendruck.
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Presserechtlich verantwortlich:
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[2][2] In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau hatten wir am Vortag der Koalitionsverhandlungen zum Programmpunkt Ökologische Steuerreform Eckpunkte für einen erfolgreichen Einstieg in eine Ökologische Steuerreform markiert. Nachfolgende Bilanzierung orientiert sich an den dort genannten Kriterien „Was erfüllt sein muß, damit eine Öko-Steuerreform ihren Namen auch verdient“ (FR 7.10.1998: 5). Eine erste Bewertung der Koalitionsvereinbarung haben wir in der Wochenzeitschrift Freitag vorgenommen (Freitag 30.11.1998: 4).
[3] Institut der deutschen Wirtschaft: Zahlen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1998.
[4] Ebenda.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statistisches Taschenbuch. Bonn 1997.
[6] Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen.
[7] Daß hier die Energiekonzerne, die EVU‘s die Differenz zwischen Erstehungskosten und Marktpreis zahlen müssen, um sie dann über politisch genehmigte Energiepreise den Endverbrauchern wieder in Rechnung zu stellen‚ ist eine durchaus interessante Variante, die aber bei zunehmend deregulierten Energiemärkten immer schwerer durchzusetzen ist.